Jahrgang 
1880
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Hat nun ein zweijähriges Verbleiben auf derselben Klassenstufe nicht zur Reife für die folgende geführt, dann ist auf absolute Unfähigkeit zu schlieſsen und die Betreffenden sind entweder in eine Schule mit einfacheren Verhältnissen zu verbringen, oder aber, wenn das schulpflichtige Alter überschritten ist, zur Wahl einer entsprechenden Berufsart sofort zu bestimmen.

Fassen wir kurz zusammen, was Eltern zur Verhütung des Sitzenbleibens ihrer Söhne tun sollten:

1. Vom ersten bis zum letzten Tage eines Schuljahres sorgfältig die Tätigkeit des Schülers überwachen, stets über den Stand desselben in der Klasse sich unterrichtet halten, wo Unregelmässigkeiten sich zeigen, selbst eingreifen, abstellen oder aber die Beihilfe der Schule, die niemals versagt werden wird, anrufen.

2. Die häuslichen Arbeiten für die Schule ebenso nach einem bestimmten Plan ver- teilen, wie es die Lektionen in der Schule sind: eine besondere Arbeitsstube reserviren, oder doch einen Raum bestimmen, in welchem der Schüler 1 2 Stunden täglich ungestört für die Schule arbeiten kann. Diese Ordnung ist nur in den allerdringendsten Fällen zu durchbrechen.

3. Spiel- und Erholungszeit streng trennen von den Arbeitsstunden; Zerstreuungen durch Festlichkeiten, Einladungen, Konzerte, Theaterbesuche u. dgl. ausserhalb der Ferien nur spärlich erlauben, besonders aber für die Abendzeit ganz auschliessen.

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Unsere Schüler erhalten, wie schon oben bemerkt, am Schlusse eines jedes Viertel- jahres Zeugnisse, die das Urteil enthalten, welches das Lehrerkollegium nach sorgfältiger Erwägung aller einschlagenden Umstände sich von jenen gebildet hat, sowohl inbetreff des Kenntnisstandes, als auch hinsichtlich des Fleiſses und des sittlichen Verhaltens. Diese Zeugnisse sind den Eltern zur Einsicht vorzulegen, der Vater oder dessen Stellvertreter haben dasGesehen durch Namensunterschrift zu bezeugen und darnach sind die Zeug- nisse den Klassenlehrern durch die Schüler wieder einzuhändigen. Wenn die Eltern über diesen oder jenen Punkt im Zeugnisse im Unklaren geblieben sind, wenn ihnen Bedenken über einzelne Prädikate aufsteigen und ihnen nicht gleich die nötige Erklärung zur Hand ist, so sind sie gebeten, um Aufschluss sich wo möglich persönlich zunächst an den Klassen- lehrer oder den betreffenden Fachlehrer zu wenden, und sollte dadurch nicht die erwünschte Klarstellung erzielt werden, den Direktor zu Rate zu ziehen. Eine Verständigung kann auf diese Weise kaum ausbleiben.

Nun kommt es häufig vor, dass Väter, wenn das Zeugnis nicht ganz nach ihrem Sinne ausgefallen ist, sich weigern, ihren Namen unter dasselbe zu setzen, oder das Zeugnis mit unliebsamen, oft sehr ungeeigneten Bemerkungen versehen durch die Schüler der Schule zurücksenden. Letzteres Verfahren, das Eintragen von Bemerkungen in das Zeugnisheft, muss in jedem Falle als ganz unstatthaft bezeichnet werden, und wir ergreifen diese Gelegenheit zu ersuchen, davon immer absehen zu wollen. Was nun das Versagen. der Unterschrift betrifft, so bitten wir doch wohl zu bedenken, was dieselbe bedeutet: einfach nur, dass man das Zeugnis gesehen hat, nicht mehr und nicht minder. Die im Zeugnisse enthaltenen Prädikate kennzeichnen das Urteil des Lehrerkollegiums und dieses wird nicht in dem Wahne befangen sein, dass auch alle Eltern mit seinem Urteile ein- verstanden seien; es weiſs im Gegentheil, dass viele derselben in der Beurteilung ihrer Kinder eine Nachsicht üben, die mit dem unparteiischen Verfahren, wie es die Schule- übt, nicht harmonirt, und welche ganz gewiss nicht zum Vorteil jener gereicht.

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