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Das Verhalten der Eltern dem gedachten Falle gegenüber ist nun gar verschiedener Art, und leider lassen es noch immer sehr viele an der richtigen Beurteilung desselben fehlen. Nicht zu oft kommt es vor, dass Eltern dem Direktor oder Ordinarius sagen: „Ja, ich sehe ein, es ist besser für den Jungen, er bleibt noch ein Jahr in der Klasse und eignet sich deren Pensum gründlich an.“ Häufig dagegen lässt man sich von Unmut gegen die Anstalt, das Lehrerkollegium oder einzelne Mitglieder desselben erfüllen und schiebt nach dieser Seite die ganze Schuld der Katastrophe, kündigt der Anstalt das Vertrauen und entschlieſst sich, es mit einer anderen zu versuchen.*)
Richtiges Erwägen aller Umstände würde zu besseren Entschlieſsungen führen. Und was besonders den Wechsel der Anstalt betrifft, so hat derselbe seine sehr bedenklichen Seiten und sollte nur in den dringendsten Fällen platzgreifen. Wie eine Pflanze durch öfteres Versetzen in ihrem Wachstum gehindert wird und Schaden leidet, so ein Schüler in seiner geistigen Entwicklung durch häufiges Umschulen.
Nicht selten kommt es vor, dass Eltern im Falle des Sitzenbleibens ihrer Söhne ihren ganzen Zorn gegen diese wenden, denselben mit allen möglichen und unmöglichen Strafen, mit sofortiger Verbringung in eine niedere Schule, Entziehung der Mittel zum Weiterbesuch einer Bildungsanstalt, wenn das 14. Lebensjahr erreicht, die obligatorische Schulzeit zurückgelegt ist, drohen.
Wieder andere greifen zu drastischeren Mitteln, harten, körperlichen Züchtigungen, Freiheitsstrafen, sonstigen entehrenden Zuchtmitteln.
Wir sind nicht der Ansicht, dass die Eltern gleichgiltig auf die ungenügenden Zeugnisse ihrer Söhne hinblicken sollen; aber zu jenen Mitteln jetzt gerade zu greifen, zu summarischen Strafen sich hinreiſsen zu lassen, halten wir für verfehlt. Entweder war die Katastrophe überhaupt nicht zu vermeiden aus Gründen, die oben erörtert wurden, oder sie war zu vermeiden, und da hätte früher im Laufe des Schuljahrs, die nötige Korrektur, die erforderderliche Strafe bei jeder einzelnen Versäumnis eintreten müssen.
Was sind die Folgen eines solchen Verfahrens? Selten wird etwas Gutes dabei erreicht. In einem Falle erzeugt es Abstumpfung jeglichen Ehrgefühls, Gleichgiltigkeit
gegen Lob und Tadel— etwas für das Jugendalter so ungemein Trauriges—; im andern Erbitterung, Hass, Mistrauen gegen die, welche der Jugend in Liebe und Freundschaft verbunden sein sollten;— oder aber es schädigt die Gesundheit durch erzwungene Ueber-
anstrengung, bringt das jugendliche Ehrgefühl auf falsche Bahnen— und was das heilst, das beweisen jene Nachrichten, die ab und zu und nur zu häufig in öffentlichen Blättern zu lesen sind, von seitens junger Leute an sich selbst verübten Gewaltakten, hervorge- rufen durch Miserfolge auf der Schülerlaufbahn. Und die volle Statistik der aus obiger Ursache verunglückten Schülerexistenzen wird sich kaum aufstellen lassen.**)
*) Sehr häufig hört man von Eltern hiesiger Schüler die Aeufserung:„Wenn unser Sohn nicht aufrückt, schicken wir ihn in eine frankfurter Anstalt.“— Wir bezweifeln, dass man dort bessere Mittel hat, faule, nachlässige oder unordentliche Schüler richtig zu stellen, als uns zu Gebote stehen, und der nürnberger Trichter ist immer noch nicht erfunden.
**)„Aber die Schule ist es nicht allein, welche zufolge ihrer Einrichtungen und Anforderungen der Entwickelung der nervösen Konstitution Vorschub leistet; es trägt auch einen bedeutenden, wenn nicht den grössten Theil der Schuld das Elternhaus.
Hat der Schüler die üblichen Stunden in der Schule zugebracht, sich dann am Spiel erfrischt, so soll er auch im Hause seinen weiteren Verpflichtungen für die Schule, wie es sich gehört, nachkommen, aber nicht, wie es ihm gefällt, heute um diese Zeit, morgen um jene, heute bei Tage, morgen bei Nacht; nein auch hier soll und muss Ordnung herrschen und muss Aufsicht vorhanden sein. Der Tag muss ein- geteilt werden nach einem bestimmten Plane, jetzt Arbeit, jetat Pause, jetzt Anstrengung, jetzt Er- holung. Nie werde es gestattet, dass die Kinder, resp. die jungen Leute die Nachtzeit zur Arbeit ver- wenden. Der Schlaf ist in keinem Lebensalter ein so unbedingtes Erfordernis zur Erhaltung der körper- lichen und geistigen Gesundheit, als im Kindes- und Jünglingsalter.


