— 5—
II. Miscellen.
Sitzenbleiben oder Aufrücken?— ist eine Frage, welche gegen Schluss des Schul- jahrs im Schoſse mancher Familie erwogen wird, und die viele Eltern dann mit Angst und Sorgen erfüllt. Und Aeuſserungen wie die folgenden:„Wird unser Sohn zu Ostern wol aufrücken? Ach wenn es doch möglich wäre, ihn weiter zu bringen? Diesmal wenigstens! — Wir wollen ja alles tun, was an uns liegt, wollen nachhelfen, wo wir können, und wo das nicht geht, da soll es an Privatunterricht nicht fehlen.— Jeden Tag soll er eine Stunde bekommen. Kein Opfer werden wir scheuen, damit der Junge kein Jahr verliert. Wenn er auch nicht ganz für die nächste Klasse reif ist, so mache man wenigstens einen Versuch!“— solche von besorgten Eltern kommende Aeuſserungen also werden vor Lehrern an höheren Schulen aller Kategorien gegen Ende eines jeden Schuljahrs immer wieder laut, und da dürfte es angezeigt sein, besonders auch, weil die Frage des Sitzen- bleibens oder Aufrückens einzelner Schüler vielfach zu unangenehmen Meinungsverschieden- heiten zwischen Schule und Elternhaus führt, an diesem Orte etwas näher auf dieselbe
einzugehen. Der Lehrplan einer Schulanstalt muss so beschaffen sein, oder ist vielmehr so ein- gerichtet, dass auch Schüler von mittlerer Begabung— und dazu wird in der Regel der
gröſsere Teil des Schülerbestandes gehören, das Klassenziel innerhalb eines Schuljahres er- reichen können. Regelmäſsiger Schulbesuch, gute Führung, anhaltender Fleils in und auſserhalb der Unterrichtsstunden, überhaupt sonstige normale Verhältnisse werden hierbei vorausgesetzt. Ein regelmäſsiges Aufsteigen der Schüler von Klasse zu Klasse nach Ab- solvirung der einzelnen Jahreskurse wird dann nicht ausbleiben. Wo dagegen die geistige Beanlagung unter dem Mittel zurückbleibt, oder wo die geistige Entwickelung aus irgend einem Grunde nicht gleichen Schritt mit den Jahren gehalten hat, wo insbesondere unter dem Einflusse körperlicher Hindernisse,— der zahlreichen, unserer Jugend an- haftenden Entwicklungskrankheiten— Schüler hinter den Anforderungen der Klasse zurückbleiben, oder wo häusliche Verhältnisse störend auf die Schularbeit wirken, wo der nötige Fleiſs, der nötige Ernst fehlt: da ist allerdings an ein regelmäſsiges Auf- steigen von Stufe zu Stufe nicht zu denken.
Was ist nun zu tun, wenn das Lehrerkollegium sich für„Nicht-Aufrücken“ einzelner Schüler ausgesprochen hat. Das einfachste und klügste wäre in jedem Falle, sorgfältigst die Ursachen des Sitzenbleibens zu ergründen und danach die entsprechenden Maſsregeln zu ergreifen. Nicht überall geschieht das. Aus dem oben Gesagten erhellt zur Genüge, dass das Sitzenbleiben entweder ohne oder mit Verschulden des Elternhauses resp. des Schülers erfolgt ist. Wo die Natur bestimmte Schranken gesetzt hat, die ohne Gefahr nicht wohl zu überschreiten sind, da ergebe man sich mit Ruhe und Ergebung ins Un- vermeidliche, und erwarte vom zweiten Jahre die Früchte, welche das erste nicht zeitigen konnte. Bei der Vielgestaltigkeit der natürlichen Beanlagung ist doch nicht zu erwarten, dass alle Menschen sich in gleicher Weise und genau nach derselben Vorschrift entwickeln. Gönne man dem in der Jugend langsamer Fortschreitenden eine längere Frist; das ist noch kein Verlust. Die späteren Jahre werden ganz gewiss den gewünschten Ausgleich bringen. Ist das Sitzenbleiben mit Verschulden des Hauses oder speziell des Schülers er- folgt, nun, so suche man den gemachten Fehler aufzudecken und abzulegen und das günstige Resultat wird nicht ausbleiben. Unfleiſs, unordentliches Wesen, Zerstreutheit etc. sind bei Ernst und gutem Willen durch die entsprechenden löblichen Eigenschaften zu ersetzen.


