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Im Sommerhalbjahr beginnt der Vormittagsunterricht in der Regel um 7 ¼ Uhr, im Winterhalbjahr um 8 Uhr, in der Zeit vom Montag vor dem Buß⸗ und Bettag bis Samstag vor dem 16. Februar jedoch erſt um 8 ½ Uhr.—
Die Bürgerſchulen weiſen außer dem lehrplanmäßigen Unterricht eine Reihe von Veranſtaltungen auf, deren Zweck es iſt, einzelne Gruppen, wie die ſchwäche⸗ ren oder die begabten Schüler, möglichſt zu fördern. Die Bürgerſchülerinnen er⸗ halten im letzten Schuljahr in zurzeit 12 über die Stadt verteilten Schulküchen nicht bloß Gelegenheit, ſich im Kochen uſw. zu üben, ſondern auch Unterricht in einer geordneten Haushaltsführung. Zurückgebliebene Kinder der 8. und 7. Klaſſen erhalten von Auguſt bis Neujahr wöchentlich 2 Stunden Nachhilfeunterricht. Be⸗ fähigte Knaben und Mädchen der 6. und 5. Klaſſen werden vom Herbſt an in 2 beſonderen Wochenſtunden durch einen ergänzenden Unterricht zum Eintritt in die 6. Klaſſe einer Mittel⸗ oder höheren Knabenſchule oder in die 7. Klaſſe eines Lyzeums vorbereitet.— Für Stotterer beſtehen Heilkurſe, für Schwerhörige Ab⸗ ſehkurſe.
Ferner ſind dreijährige Kurſe im Franzöſiſchen für ſolche Knaben und Mädchen der Bürgerſchulen eingerichtet, deren Betragen, Fleiß und Aufmerkſamkeit tadellos iſt und die bei ſeither guten Leiſtungen körperlich ſo kräftig ſind, daß ſie durch dieſe Mehrarbeit keinen Schaden leiden.
Den Kampf gegen die unſeren Kindern ſo gefährlichen ſchlechten und minder⸗ wertigen Bücher hat der Verband zum Schutz der Jugend gegen die Schund⸗ literatur aufgenommen.
Die Jugendſchriftenkommiſſion des Frankfurter Lehrervereins hat im Schul⸗ muſeum, Gr. Friedberger Straße 28, eine Dauerausſtellung guter Jugendſchriften und Bilderbücher eingerichtet, die jeden Mittwoch von 3 bis 5 ½ Uhr geöffnet iſt. Verzeichniſſe geeigneter Schriften werden von ihr und auch von der Kommiſſion des Katholiſchen Lehrervereins alljährlich verteilt.
Zur körperlichen Pflege und Ertüchtigung der Bürgerſchüler dienen folgende Einrichtungen: In jeder Schule überwacht und berät ein Schularzt die geſundheit⸗ lichen Verhältniſſe der Schule und ſämtlicher Schüler. Die Schulzahnklinik, Bat⸗ tonn⸗Straße 40, übernimmt die Behandlung zahnkranker Kinder. Die Wieder⸗ impfung der Zwölfjährigen findet alljährlich in den Bürgerſchulen völlig koſtenlos unter entſprechenden Vorſichtsmaßregeln ſtatt.— In den meiſten Bürgerſchulen und in den Hilfsſchulen gibt es Brauſebäder zur Förderung der Reinlichkeit und Hautpflege. Im Sommer bietet die Schule Gelegenheit zum Baden und Schwim⸗ men im Main. Das beaufſichtigte Spiel wird auf dem Schulhof oder verſchiedenen Spielplätzen allwöchentlich einmal außerhalb der Unterrichtszeit gepflegt. In den Sommer⸗ und Herbſtferien wird dieſe Spielgelegenheit jeden Tag geboten.
Auch ſind in den letzten Jahren von den oberſten Knaben⸗ und auch einzelnen Mädchenklaſſen Ferienwanderungen an den Rhein und in die Gebirge um Frank⸗ furt gemacht worden. Die Knaben fanden hierbei Unterkunft in den von Frau E. v. Mumm geſtifteten Ferienheimen zu Aßmannshauſen und Johannisberg, die Mädchen in dem von Herrn K. Junior gegründeten Heim in Vielbach i. W.
Die gewerbliche Beſchäftigung der Schulkinder regelt das Kinderſchutzgeſetz vom 30. März 1903. Danach dürfen Kinder unter 10 Jahren überhaupt nicht gewerblich beſchäftigt werden, ſolche über 10 Jahre nicht zwiſchen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens und nicht vor dem Vormittagsunterricht. Für die zuläſſige


