Jahrgang 
1915
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in Naturbeschreibung um je 1 Std. in UII, OIII, U III, in Schreiben 1 IUIII, IV, V, VI, in Linearzeichnen 2 UII und 1 OIII und UIII, in Turnen 2 UIII, O III UIIIl und 1 lV, V, VI, in Turnen und Singen 3 VI und V2, zusammen also um 48 Stunden und, da es sich immer um Parallelklassen handelt, im ganzen um 2 48= 96 Stunden.

Im Monat August wurden demgemäß anstatt der 529 Wochenstunden, die nach der allgemeinen Lehrverfassung der Schule zu erteilen sind, nur 433 Wochenstunden gegeben. Dies besserte sich etwas, als mit dem 1. September der Turnlehrer Herr Volze und der Direktor ihren Schuldienst wieder aufnahmen: Von jetzt ab konnten 40 Wochenstunden mehr, also im ganzen 473 erteilt werden, von denen 463 wie gewöhnlich gegeben und 10 durch Zusammen- legung einzelner Klassen ermöglicht wurden. In allen Lehrgegenständen konnten wieder Stunden zugelegt werden bis auf Religion, Erdkunde, Mathematik und Naturbeschreibung. Eine weitere Anderung in der Unterrichtsverteilung trat mit Beginn des Winterhalbjahres ein, nachdem uns Herr Dr. Staab zur Aushilfe überlassen worden war und 2 Wochenstunden mehr übernahm als sein Vorgänger, während zugleich 4 Herren des Lehrerkollegiums über ihre Maximal- stundenzahl hinaus noch je eine weitere Wochenstunde ehrenamtlich übernahmen.

Im Winterhalbjahr wurden also 469 Stunden ordnungsmäßig gegeben und außerdem wie im September 10 weitere durch Zusammenlegung von Klassen möglich gemacht, sodaß im ganzen 479 Stunden herauskamen gegenüber der schon oben genannten und lehrverfassungs- gemäßen Zahl von 529 Wochenstunden.

Mit voller Absicht das soll hier zum Schluß ausdrücklich gesagt werden haben Tunlichste

........ 7 j wir die Zusammenlegung einzelner Klassen im Unterricht bisher nur in ganz beschränkten Vermeidung der Zusammen-

Grenzen vorgenommen. Dies ergab sich aus der Schülerzahl unserer Klassen schon einiger- legung ein- maßen von selbst. Es hat sich aber auch namentlich in einer Beziehung sehr bewährt: Nur zelnarRlasson so war es nämlich möglich, an der Unterrichtsverteilung und dem durch sie bedingten Stunden- plan, wie sie nun einmal festgelegt waren, auch dauernd und ohne wesentliche Veränderungen festzuhalten in den Zeiten, als Erkrankungen im Lehrerkollegium eintraten und einzelne Herren Erkrankung wochenlang, auch bis zu einem Monat der Schule fernblieben, und auch als andere außerge- nnd sonstiee wöhnliche Ereignisse eintraten, die sonst zu unliebsamen, aber unvermeidlichen Unterbrechungen von Lehrern. oder doch Störungen des Unterrichtsbetriebes hätten führen müssen. So war z. B. Herr Ober- lehrer Dr. Kreutzer am 23. Oktober abwesend, als er sich zur Musterung des ungedienten Landsturms stellen mußte, und am 26. Februar, als er der daraufhin erfolgten Einberufung Folge zu leisten hatte; desgleichen fehlten Herr Oberlehrer Dr. Schindehütte am 11. und die Herren Oberlehrer Löwe und Zeichenlehrer Reupke am 18. Februar wegen der Musterung des un- gedienten Landsturms, Herr Dr. Staab vom 6. bis 9. Januar wegen seiner Einberufung als Ersatz-Reservist und Herr Mittelschullehrer Lindemuth am 1. Februar wegen seiner Einbe- rufung als gedienter Landsturmmann. Die Herren Dr. Kreutzer, Dr. Staab, Reupke und Lindemuth wurden als unabkömmlich bis zum Schluß des Schuljahres anerkannt und blieben Unabkömm-

. lichkeits- daher zunächst der Schule erhalten. erklrungen.

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