Jahrgang 
1914
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und

der Schund- literatur.

Befreiung vom Turn- unterricht.

Die Real- schule und ihre Berechti- gungen.

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Das Elternhaus, das sie in der ihm geeignet erscheinenden und bei ihm liegenden Weise darin unterstützt, erweist seinen Kindern, sich selbst und dem Gemeinwohl den größten Dienst. Wir wollen nicht unterlassen, auf die diesbezüglichen Abschnitte des in einer Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 19. Oktober 1904 warm emp- fohlenenGesundheitsbüchlein, das bei Springer in Berlin erschienen ist, auch in diesem Jahre wieder ausdrücklich aufmerksam zu machen.

Die geehrten Eltern unserer Schüler bitten wir, uns auch im Kampfe gegen die für das geistige und leibliche Wohl der Jugend so gefährliche Schundliteratur nachdrücklich unterstützen zu wollen. Zur Beschaffung guten Lesestoffes wird erneut auf die Veranstaltungen des Frankfurter Lehrervereins empfehlend hingewiesen. Man lese auch Seite 1011! 1

Bezüglich des Turnunterrichtes ist die Vorschrift in Erinnerung zu bringen, daß eine Befreiung von diesem Unterricht auf Grund eines ärztlichen Gutachtens nur dann auszusprechen ist, wenn wirkliche Leiden nachgewiesen werden, bei denen eine Verschlimmerung durch das Turnen zu befürchten ist. Weiter Schulweg, Rachenkatarrh und ähnliche Dinge können nicht als ausreichende Gründe für die Befreiung erachtet werden.

Um das Verhältnis der Realschule als höherer Lehranstalt mit sechsjährigem Lehr- gang zu den höheren Lehranstalten mit neunjährigem Lehrgang für das Elternhaus ver- ständlicher zu machen und äußerlich zu kennzeichnen, haben wir für unsere Klassen die- selben Benennungen eingeführt, die an den neunklassigen Schulen für die entsprechenden Jahrgänge gebräuchlich sind. Ich bringe dies hier von neuem zur Sprache, um die falscheu Anschauungen über unsere Klassenbezeichnungen zu beseitigen, die wiederholt mir ent- weder selbst begegnet oder doch zu meiner Kenntnis gekommen sind, ferner aber auch um über die Eigenart der sechsstufigen Realschule mehr Klarheit zu schaffen, als bisher vielfach sich gezeigt hat. Wir haben also keine Klasse eingebüßt, wenn wir heute die früher sogenannte Prima nicht mehr haben, sondern eben nur den hochklingenden Namen einer Prima durch den bescheideneren der Untersekunda ersetzt und, was uns nicht unwichtig dabei erschien, durch diesen Namenswandel den Schülern dieser Klasse, unseren mitunter auch schon recht hochfahrendenPrimanern klargelegt, was sie in Wirklichkeit sind: Schüler, die sich durch ihre Versetzung nach Obersekunda am Ende des Jahres allerdings vor allem die Anwartschaft auf den Berechtigungsschein zum Einjährig-Frei- willigen Militärdienst erwerben können und außerdem eine Anzahl anderer nicht un- bedeutender Berechtigungen, unter denen ich als wichtigste an die Spitze stelle die be- dingungslose Berechtigung zum Eintritt in die Obersekunda der Oberrealschule, deren weiterer erfolgreicher Besuch nach drei Jahren die Zulassung zu jeglichem Universitäts- studium, außer dem der Theologie, und zur technischen Hochschule jeder Art gewährleistet unter prinzipieller Gleichberechtigung mit allen höheren Lehranstalten. Die Eltern unserer Schüler haben also den Vorteil, die Entwicklung ihrer Kinder auf der Realschule mit ihrer Vorschule eine lange Reihe von Jahren hindurch ruhig und ohne jede Schädigung ab- warten zu können bis zur Untersekunda, ehe sie sich über den zukünftigen Beruf der Heranwachsenden schlüssig zu machen brauchen. Ein früher Übergang auf eine Gymnasial- anstalt oder namentlich eine Oberrealschule ist durchaus unnõtig. Darauf mache ich insbesondere die geehrten Eltern aufmerksam, die ihre Kinder unsere Vorschule besuchen