10.
11.
— 37—
zum Studium in der philosophischen Fakultät, zur Zulassung zu der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen und der Staatsprüfung für Nahrungsmittel- Chemiker;
zum Studium der Medizin und zur Zulassung zu den medizinischen Prüfungen;
zum Studium an den technischen Hochschulen, zur Zulassung zu den Diplom- prüfungen, zu der Doktor-Ingenieurprüfung, zur Prüfung für den Staatsdienst im Baufach sowie zu den Prüfungen für die höheren Baubeamten des Schiffsbau- und Schiffsmaschinenbaufaches der Kaiserlichen Marine;
.zum Studium an den Bergakademien und zur Zulassung zu der Prüfung für
den höheren Staatsdienst in der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung;
zum Studium an den Forstakademien und zur Zulassung zu den Prüfungen für
den Königlichen Forst-Verwaltungsdienst(Zeugnis in der Mathematik unbedingt genügend);
zum Eintritt in den höheren Post- und Telegraphendienst;
zur Aufnahme in das Akademische Institut für Kirchenmusik in Berlin;
.zum Eintritt in die Offizierslaufbahn in der Armee unter Erlaß der Fähnrichs-
prüfung; zur Marine-Offizierslaufbahn unter Erlass der Seekadettenprüfung(für Oberreal- schulabiturienten Zeugnis„gut“ im Englischen und Französischen);
zum Studium in der Tierarzneikunde.
II. Das Zeugnis über den einjährigen erfolgreichen Besuch der Prima einer Oberreal- schule, eines Gymnasiums oder Realgymnasiums berechtigt
1. 2. 3.
4.
zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern; zum Eintritt als Zivil-Applikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat;
zum Eintritt als Aspirant für das Verwaltungs-Sekretariat bei den Kaiserlichen Werften;
zum Eintritt in die Zahlmeister-Laufbahn bei der Marine(im Bedürfnisfalle genügt schon das Reifezeugnis für Prima).
III. Das Zeugnis der Reife für die Prima einer Oberrealschule, eines Gymnasiums oder eines Realgymnasiums berechtigt
d⸗ de
zur Zulassung zu der Landmesserprüfung; zur Zulassung zu der Markscheiderprüfung; zur ausnahmsweisen Zulassung als Studierender an einer Technischen Hochschule;
zum Studium der Zahnheilkunde und zur Zulassung zu der zahnärztlichen Prüfung(für Oberrealschüler ist Nachprüfung in Latein erforderlich);
zum Eintritt in den Dienst der Reichsbank; zur Zulassung zu der Fähnrichsprüfung;
zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprüfung(Zeugnis im Englischen„gut“, für Oberrealschulprimaner auch Zeugnis„gut“ im Französischen).


