Jahrgang 
1908
Einzelbild herunterladen

38

IV. Das Zeugnis der Reife für die Obersekunda einer Oberrealschule, eines Gymnasiums oder eines Realgymnasiums, bezw. das Zeugnis über die Schlußprüfung an einer sechsstufigen höheren Schule berechtigt

1. 2.

P. 95

9 1 8

10.

11.

12.

13.

14.

15.

zum einjährig-freiwilligen Militärdienst;

zur Immatrikulation auf 4 Semester an den Universitäten zum Studium in der philosophischen Fakultät;

zur Zulassung als Hospitant an den technischen Hochschulen und Bergakademien;

zum Studium an der landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und der land- wirtschaftlichen Akademie in Poppelsdorf;

zum Besuch der akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin;

. zur Zulassung zu der Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen;

zum Besuch der akademischen Hochschule für Musik in Berlin;

zur Zulassung zu der Prüfung als Turnlehrer;

zum Zivilsupernumerariat im Königlichen Eisenbahndienst, bei den Provinzial- behörden(mit Ausnahme der Verwaltung der indirekten Steuern), bei der Königlichen Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung und bei der Justizverwaltung; zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär oder Eisen- bahnbetriebsingenieur; 3

zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung als Apotheker(für Oberreal- und Realschüler Nachprüfung im Latein);

zum Besuch der Gärtnerlehranstalt bei Potsdam(für Oberreal- und Realschüler ist der Nachweis von Kenntnissen im Latein erforderlich, welche der Reife für die Tertia eines Gymnasiums entsprechen);

zur Meldung behufs Ausbildung als Intendantursekretär oder Zahlmeister in der Armee;

zur Annahme als technischer Sekretariatsaspirant der Kaiserlichen Marine(er- forderlich ist außerdem Reifezeugnis einer Fachschule);

zur Marine-Ingenieurlaufbahn.

V. Das Zeugnis der Reife für die Untersekunda einer Oberrealschule, eines Gymnasiums oder eines Realgymnasiums bezw. für die Prima einer sechsstufigen höheren Schule berechtigt

zum Eintritt als Gehilfe für den subalternen Post- und Telegraphendienst mit nachfolgender Zulassung zur Postassistentenprüfung.

Im Laufe des Jahres gingen für die Witwen- und Waisenkasse der ELehrer bis 26. Februar 1908 ein Mk. 20.. Für diese Gaben sagt die Schule besten Dank.