Jahrgang 
1888
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Lektüre aus Paldamus' deutschem Lesebuch, 6. Teil, charakterisiert. Die in der vorigen Klasse gelernten klassischen Dichtungen werden gelegentlich wiederholt.

2. Die Dispositionen der 10 zu schreibenden Aufsätze(darunter drei Klassenarbeiten), deren Themata ähnlich wie in Unterprima gewählt werden, werden nunmehr von den Schülern möglichst selbständig entworfen,

immerhin jedoch vor der Ausarbeitung noch dem Urteile des leise bessernden und Ratschläge erteilenden Leh- rers unterbreitet.

II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

1887 Maàrz 10. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium teilt ein die unbefugten Aufgrabungen der Uberreste der Vorzeit, Stein- und Erdmonumente, Gräberfelder etc., sowie die Verschleppung der dabei gewonnenen Fundstücke betr. Ministerial-Verfügung zur Kenntnisnahme und Nachachtung mit.

März 26. Das Curatorium der höheren Schulen teilt mit, daß die Oberleitung und Beauf- sichtigung der Turnspiele dem Lehrer am Gymnasium, Herrn Weidenbusch, übertragen worden.

Juni 15. Das K. P. Sch. teilt eine Ministerialverfügung, nach welcher der sorgfältigen Erhaltung der in den Sammlungen der höheren Unterrichtsanstalten vorhandenen früh- und vorgeschichtlichen Altertümern besondere Aufmerksamkeit zugewendet und deren Vorhandensein nach dem Kataloge von Zeit zu Zeit festgestellt wer- den soll, zur Kenntnisnahme und Nachachtung mit.

Juli 31. Dasselbe übersendet ein Exemplar vonDr. W. Zenker, Sichtbarkeit und Ver- lauf der totalen Sonnenfinsternis in Deutschland am 19. August 1887 als Leit- faden für die den Schülern zu gebende Unterweisung.

Aug. 14. Dasselbe teilt eine Ministerialverfügung mit, nach welcher die Bestimmungen wegen Fortgewährung des Civildiensteinkommens an außeretatsmäßige Beamte während ihrer Einberufung zu den gewöhnlichen Friedensübungen künftig auch auf die wissenschaftlichen Hilfslehrer an höh. Lehranstalten in Anwendung zu bringen, jedoch thunlichst für eine kostenfreie Vertretung jener Lehrer Sorge zu tragen ist.

Nov. 16. Dasselbe ordnet an, daß über etwaige der Anstalt anvertrauten Kunst- etc. Sammlungen zum 1. December d. J. und für die Folge über die in denselben eintretenden Veränderungen alljährlich bis zum 15. November zu berichten sei.

Dec. 10. Dasselbe gibt Anweisung, unter welchen Voraussetzungen einem Schüler nach anderthalbjährigem Besuch der Unterprima, wenn ein sofortiger Eintritt in die Oberprima durch die Einrichtungen der Schule gehindert ist, das Zeugnis der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst ausge- stellt werden kann.

1888 Febr. 2. Dasselbe überweist der Schule den Kandidaten des höheren Schulamts, Herrn Theodor Morin, zur Ableistung des pädagogischen Probejahrs.