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ständlich sind die Lehrer auch zu anderen als den in dieser Zusammenstellung ange- gebenen Zeiten für Eltern und Pfleger ihrer Schüler zu sprechen.
Leider wird von dieser Einrichtung noch immer nicht in so ausgiebiger Weise, wie es das Interesse der Schüler erheischt, Gebrauch gemacht. Meist zu spät, etwa nach Eintreffen der sogenannten„gelben“ Briefe, suchen die Eltern die Lehrer auf, also im letzten Drittel des Schuljahres; was sie dann zu hören bekommen, ist wenig erfreulich und tröstlich; der Aerger, der daraus entspr ingt, richtet sich gegen Lehrer und Schule, am wenigsten gegen die Schüler und— das Haus selbst. So erklärt sich das hier und allerorten immer unerquicklicher sich gestaltende gespannte Verhältnis zwischen Schule und Haus. Die Jugend geberdet sich heute, das unterliegt keinem Zweifel, dank den Vorbil- dern, die ihr gegeben werden, und den mancherlei Freiheiten, die ihr eingeräumt werden, immer selbstbewusster, sowohl im Elternhause als auch in der Schule; sie übt Kritik, na- türlich einseitige und unreife, an allem, was ihr entgegentritt; sie erhebt gewissermassen schon Forderungen und sucht sie durchzusetzen. Findet sie kein Entgegenkommen— und das wird, das muss häufig der Fall sein—, so ist der Konflikt da; stellt sich dann das Elternhaus, einseitig unterrichtet, auf die Seite des Schülers, so ist oft auch das aus- gleichende Eingreifen des Direktors nicht im Stande, den Sturm zu beschwichtigen. Es kommt zu Beschwerden; es kommt zum vollständigen Bruch. Der Schüler verlässt die Anstalt, um anderwärts sein Heil zu versuchen. Häufig gelingt es ihm da, das Ziel zu erreichen, entweder weil der Rückhalt am Elternhause versagt, oder weil er, durch Er- fahrung gewitzigt, sich verständiger geberdet. Alle diese Unstimmigkeiten werden sich zum grossen Teil gewiss vermeiden lassen, wenn die Eltern recht bald die Verbindung mit der Schule herstellen und sie nicht wieder abbrechen, wenn sie aber auch dem reifen Urteil des Lehrers mehr Glauben beimessen als den Aussagen ihrer Söhne und ihrer Eides- helfer, der Mitschüler, deren kameradschaftlicher Sinn sich— leider— fast immer be- währt. Darum ergeht meine herzliche Bitte an die verehrten Eltern, dass sie mehr, wie es bisher geschehen ist, in dem freundlich eingerichteten„Elternsprechzimmer“ Rat und Aufschluss über das Verhalten ihrer Söhne einholen oder auch durch ihre Mitteilungen einer richtigeren Beurteilung derselben durch die Lehrer den Weg ebnen. Wir Lehrer
werden den Eltern für dieses Entgegenkommen Dank wissen, ihren Söhnen wird es zu gute kommen.
Ferienordnung für das Schuljahr 1914.
Osterferien: vom 4. bis 20. April einschliesslich; Pfingstferien: vom 29. Mai bis 4. Juni einschliesslich; Sommerferien: vom 3. Juli bis 3. August einschliesslich; Herbstferien: vom 29. September bis 14. Oktober einschl.; Weihnachtsferien: vom 24. Dezember 1914 bis 4. Januar 1915 einschl.; Osterferien: vom 31. März 1915 an.
Für die Aufnahme in die 3. Vorschulklasse ist Bedingung: das vollendete sechste Lebensiahr. Für die Aufnahme in die Sexta sind folgende Kenntnisse erforder-


