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lich: Fertigkeit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; die Fähigkeit, ein einfaches Diktat ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; die Kenntnisse der vier Grundrechnungsarten mit benannten und unbenannten ganzen Zahlen. Die Auf- nahme in die Sexta kann erst nach Vollendung des neunten Lebensiahres erfolgen; bei einem Alter von mehr als 12 Jahren ist die Aufnahme in diese Klasse nicht mehr möglich.
An Zeugnissen sind bei der Aufnahme vorzulegen: Geburtsschein, Tauf- schein, Impfschein, bei vollendetem 12. Lebensiahre ein Wiederimpfungsschein und, bei früherem Schulbesuch, ein Abgangszeugnis.
Die Wahl der Pensionen ist dem Direktor bei der Anmeldung anzu- zeigen und unterliegt der Genehmigung desselben.
Das Schulgeld beträgt für die einheimischen Schüler in der Vor- schule 100 M, in der Realschule 150 M, im Gymnasium 170 M, für die aus- wärtigen in der Vorschule 120 M, in der Realschule 180 M, im Gymna- sium 200 M.
Das Schulijahr schliesst Sonnabend den 4. April, das neue beginnt Dienstag den 21. April, morgenss Uhr. Die einheimischen Schüler haben sich Montag den 20. April, nachmittags um 3 Uhr in den Klassenzimmern einzufinden, um Mitteilungen entgegenzunehmen.
Die Aufnahmeprüfung der angemeldeten Schüler findet am Montag den 20. Aprilums Uhr früh statt. Es sind dafür Papier und Feder mitzubringen.
Zur Entgegennahme von Anmeldungenist der Unterzeich- nete vom 16. bis 18. April im Direktorzimmer vormittags von 10 bis 12 Uhr anwesend.
Eschwege, im März 1914.
Stendell, Direktor der Friedrich-Wilhelms-Schule.


