Jahrgang 
1910
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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eitern.

Im Interesse der Förderung des für das Wohl der Schüler in erziehlicher wie in unterrichtlicher Hinsicht wichtigen Zusammenwirkens von Eltern und Lehrern sind infolge höherer Anordnung von dem Direktor tägliche, von den übrigen Lehrern wöchent- liche Sprechstunden angesetzt. Das Nähere ist aus einer in dem unteren Korridor des Anstaltsgebäudes angeschlagenen Tabelle zu ersehen. Selbstverständlich sind die Lehrer auch zu anderen als den in dieser Zusammenstellung angegebenen Zeiten für Eltern und Pfleger ihrer Schüler zu sprechen.

Leider wird diese Einrichtung der Elternsprechstunden von den Eltern unserer Schüler noch immer nicht so benutzt, wie es im Interesse ihrer Söhne wünschenswert wäre. Im neuen Schulgebäude wird ein besonderes Elternsprechzimmer hoffentlich manche Bedenken beseitigen, denen die Einrichtung bis jetzt begegnet ist. Bei dieser Gelegenheit möge auch einer persönlichen Bitte des Unterzeichneten Ausdruck verliehen sein, die dahin geht, daß die in Eschwege wohnhaften Eltern der Schüler in Schul- angelegenheiten auch in ihrem eigenen Interesse sich tunlichst an die täglichen Sprech- stunden des Direktors halten und nur in dringlichen Angelegenheiten und dann nach vor- heriger Anmeldung andere Zeiten wählen.

Bezüglich der nach§ 24 der Schulordnung im dritten und vierten Schulvierteljahr den Eltern gemachten Mitteilungen über etwaige Bedenken inbetreff der Ver- setzung ihrer Söhne möge, um eine irrtümliche Auffassung zu zerstreuen, darauf hin- gewiesen sein, daß, wenn schon im dritten Vierteljahr(November) eine solche Mitteilung erfolgt ist, sie im vierten Vierteljahre(Februar) nicht wiederholt wird, auch wenn eine Bes- serung in den Versetzungsaussichten nicht eingetreten ist. Es wird angenommen, daß be- reits im unmittelbaren Anschluss an die Mitteilungen vom November eine Verständigung zwischen Schule und Elternhaus hergestellt und auf geeignete Mittel zur Abhülfe Bedacht genommen wird.

Seit Ostern 1900 ist die Rangordnung der Schüler, die auch in den viertel- jährlichen Zeugnissen zum Ausdruck kam, für die drei oberen Klassen des Gymnasiums in Fortfall gekommen. Ob diese Neuerung auf die übrigen Klassen ausgedehnt werden wird, läßt sich jetzt, da die Ansichten der Lehrer der Anstalt geteilt sind, noch nicht sagen. Ausserungen zu dieser Frage aus Elternkreisen dürften zur Klärung und zur Entscheidung wesentlich beitragen.

Folgende Verfügung des Herrn Oberpräsidenten unserer Provinz, die auf höhere Anordnung hin hier abgedruckt wird, sei der besonderen Beachtung der älteren Schüler und ihrer Eltern empfohlen:

Cassel, den 24. Juni 1908. Bei der Abfertigung der Gesuche um Erteilung der Berechtigung zum einjährig- freiwilligen Dienst haben sich erhebliche Unzuträglichkeiten dadurch ergeben, daß die