Weihnachtsferien: vom 20. Dezember 1910 bis 3. Januar 1911 einschließlich. Osterferien: vom 5. bis 20. April einschließlich.
Für die Aufnahme in die 3. Vorschulklasse ist Bedingung: das vollendete sechste Lebensjahr. Für die Aufnahme in die Sexta sind folgende Kenntnisse erforderlich: Fertig- keit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; die Fähigkeit, ein einfaches Diktat ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; die Kenntnisse der vier Grund- rechnungsarten mit benannten und unbenannten ganzen Zahlen. Die Aufnahme in die Sexta kann erst nach Vollendung des neunten Lebensjahres erfolgen; bei einem Alter von mehr als 12 Jahren ist die Aufnahme in diese Klasse nicht mehr möglich.
An Zeugnissen sind bei der Aufnahme vorzulegen: Geburtsschein, Impfschein, bei vollendetem 12. Lebensjahre ein Wiederimpfschein und, bei früherem Schulbesuch, ein Abgangszeugnis.
Die Wahl der Pensionen ist dem Direktor bei der Anmeldung anzuzeigen und unterliegt der Genehmigung desselben.
Das Schulgeld beträgt für die einheimischen Schüler in der Vorschule 100 M, in der Realschule 150 M, im Gymnasium 170 M, für die auswärtigen in der Vorschule 120 M, in der Realschule 180 M, im Gymnasium 200 M.
Das Schuljahr schließt Sonnabend den 19. März, das neue beginnt Dienstag den 5. April morgens 8 Uhr. Die einheimischen Schüler haben sich Montag den 4. April, nachmittags 3 Uhr, in den Klassenzimmern einzu. finden, um Mitteilungen entgegenzunehmen.
Die Aufnahmeprüfung der angemeldeten Schüler findet am Montag den 4. April um 8 Uhr früh statt. Es sind dafür Papier und Feder mitzubringen.
Zur Entgegennahme von Anmeldungen ist der Unterzeichnete vom 31. März bis 2. April im Direktorzimmer vormittags von 10 bis 12 Uhr
anwesend.
Eschwege, im März 1910.
Stendell,
Gymnasialdirektor.


