Jahrgang 
1896
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30 Pfingstferien: 4 Tage vom ersten Pfingsttage bis zum Mittwoch nach Pfingsten einschliesslich(vom 24. bis 27. Mai). Sommerferien: 4 Wochen vom ersten Sonntage im Juli ab und ausserdem noch der auf diese Zeit folgende Montag(vom 5. Juli bis 3. August). Herbstferien: 14 Tage vom Sonntage der Michaeliswoche ab und ausserdem der auf diese Zeit folgende Montag(vom 27. September bis 12. October). Weihnachtsferien: 14 Tage vom 24. Dezember 1806 bis 6. Januar 1897.

Berechtigungen der Realschule (ohne Kenntnisse im Lateinischen und Griechischen).

Das Reifezeugnis nach Vollendung der sechsten Jahresklasse der KRealschule giebt folgende Berechtigungen:

1) Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst,

2) Zulassung für alle Zweige des Subalterndienstes(in der Provinzial-Verwaltung, im Staats-Eisenbahndienst, Bureaudienst bei der Berg-, Hütten- und Salinen- Verwaltung, Justizdienst, Militär-Intendanturdienst),

3) Berechtigung zur Anstellung bei der Kaiserlichen Reichsbank,

4) Zulassung zur Maschinisten- und Ingenieur-Prüfung für die Handels- und Kaiserliche Marine,

5) Berechtigung zum Eintritt in eine mittlere Fachschule.

Die Realschule findet ihre Fortsetzung in den drei obersten Klassen der Ober- Realschule, deren Reifezeugnis berechtigt: 1) für das Studium der Mathematik und Naturwissenschaften auf der Universität, 2) des Hochbau-, Bauingenieur- und Maschinen- baufaches auf den technischen Hochschulen, 3) des Forst- und 4) des Bergfaches und für die Staatsprüfung in allen diesen vier Fächern.

Für die Aufnahme in die 3. Vorschulklasse ist Bedingung: das vollendete sechste Lebensjahr. Für die Aufnahme in die Sexta sind folgende Kenntnisse erforderlich: Fertig- keit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; die Fähigkeit, ein einfaches Diktat ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; und die Kenntnis der vier Grundrechnungsarten mit benannten und unbenannten ganzen Zahlen. Die Aufnahme in Sexta kann erst nach Vollendung des neunten Lebensjahres erfolgen; bei einem Alter von mehr als zwölf Jahren ist die Aufnahme in diese Klasse nicht mehr moglich.

Das jährliche Schulgeld beträgt für die Gymnasialklassen von VI-IIb 100 M., für die Realgymnasialklasse IIb ebenfalls 100 M., für die Realklassen VIIV 80 M., für die Realklassen von IIIb aufwärts 9o M., für die Vorschule 60 Mark. Neu aufgenommene Schüler haben noch 3 Mark Eintrittsgeld zu zahlen.

An Zeugnissen sind bei der Aufnahme vorzulegen: Taufschein(Geburtsschein), Impfschein, bei vollendetem zwölften Lebensjahr ein Wiederimpfschein, und bei früherem Schulbesuch ein Abgangszeugnis.

Die Wahl der Pensionen ist dem Direktor bei der Anmeldung anzuzeigen und unterliegt der Genehmigung desselben. Dabei wird an Eltern und Vormünder die