31
dringende Bitte gerichtet, in der Auswahl der Pensionen mit der grössten Vorsicht und Sorgfalt zu verfahren, damit den Zöglingen eine gewissenhafte Aufsicht zuteil werde und so Haus und Schule gemeinsam erziehen: ohne ein solches Zusammenwirken ist otft alle Arbeit und Sorge um die Schüler vergeblich.
Die Eltern und Aufseher der Schüler haben die Pflicht, von der Schulordnung der Friedrich-Wilhelms-Schule Kenntnis zu nehmen und das durch ihre Unterschrift zu bestätigen.
Die öffentlichen Prüfungen am Jahresschlusse sind abgeschafft; es sind aber die Eltern und die Angehörigen der Schüler sowie die Freunde der Anstalt zu allen Schulfeierlichkeiten, wie Kaisersgeburtstag, Sedanfest und Abiturientenentlassung, stets sehr willkommen; diese Annäherung des Hauses an die Schule ist sogar höchst erwünscht.
Das Schuljahr schliesst Sonnabend, den 28. März, und das neue beginnt Diens- tag, den 14. April, morgens 8 Uhr. Die einheimischen Schüler haben sich Montag, den 13. April, nachmittags um 3 Uhr, in den Klassenzimmern einzufinden, um Mitteilungen
entgegenzunehmen. Die Aufnahmeprüfung der angemeldeten Schüler flndet am Montag, den 13. April. statt, für die einheimischen um 8 Uhr früh, für die auswärtigen— sofern dieselben
der Entfernung wegen um 8 Uhr noch nicht anwesend sein können— um II Uhr. Es sind dazu Papier und Feder mitzubringen. Zur Entgegennahme von Anmeildungen ist der Unterzeichnete wührend der Ferien jeden Werktag im Direktorzimmer vormittags von 10— 12 Uhr anwesend. Eschwege, im März 1806.
Dr. Arndt, Direktor der Friedrich-Wilhelms-Schule.


