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Zweite Klasse. Religion, 3 Std. Comb. mit Vorschule r. Schmeisser. Deutsch, 8 Std. Lesen nach Hopf und Paulsiek, grammatische Vorbegriffe, kleine Diktate. Schmeisser. Rechnen, 6 Std. Multiplikation und Division von 1— 100. Addition und Sub-
traktion von 1— 1000. Schmeisser. Schreiben, 3 Std. Deutsche Schrift. Troll.
Dritte Klasse.
KReligion, 2 Std. Einige Geschichten des neuen Testamentes, Sprüche, Gebete. Schmeisser.
Deutsch. 8 Std, Schreiblesen, orthogr. VÜbungen. Schmeisser.
Rechnen, 4 Std. Die vier Grundrechnungsarten 1— 20, Addition und Subtraktion von 1— 100, kleines Einmaleins. Schmeisser.
Der katholische Keligionsunterricht wurde in 2 Abt. und 3 Std. erteilt. I. Abt.: Glaubenslehre nach Dreher(Gott der Heiliger, Gott der Vollender). Die Wahrheit des Christentums nach Dreher.(Die natürliche Gotteslehre, von der Offenbarung im All- gemeinen und die vorchristliche Offenbarung; letztere teilweise).— II. Abt.: Biblische Ge- schichten des A. T.— I. und II. Abt: Lehre von den Geboten Gottes und der Kirche, von der Sünde und der Tugend; Glaubenslehre: 1. Glaubensartikel nach dem Dibzesan- Katechismus. Bermoser.
Die Turn- und Bewegungsspiele wurden unter Leitung des Turnlehrers Dr. Voigt im Sommer am Donnerstag Nachmittag von 4 Uhr ab betrieben. Zur Teil- nahme daran sind die Schüler verpffichtet.
Der eigentliche Turnunterricht wurde in 3 Abteilungen mit je 3 Stunden wöchentlich erteilt. Ausserdem hatten die Vorturner wõchentlich eine besondere Stunde. Befreit waren 10 Schüler, daneben im Winter noch 4 auswärtige Schüler teilweise.
Der Gesangunterricht wurde in 3 Abteilungen erteilt: 1) Vorschulklassen 2 und 3: 1 Stunde. 2) Vorschulklasse 1I, VI und V: 2 Stunden. 3) IV-— II: 2 Stunden- Schmeisser. Befreit waren am Schlusse des Schuljahres 23 Schüler.
II. Aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörden. 4. 4. bezw. 1. 5. 93. In weiterer Ausführung des Allerhöchsten Erlasses vom 28. 7. 902. betr. Titel und Rangverhältnisse der Lehrer an höheren Schulen wird dem Direktor und dem zum Professor ernannten Oberlehrer Dr. Pontani der Rang der Räte IV. Klasse beigelegt. 26. 5. 93(und 9. 1. 94). Die bisherige Ferienordnung bleibt für 1893/04(und für 1894/05) bestehen.
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