Jahrgang 
1894
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416 apfel, Katzenstein(sämtlich IIrg) und Volkwein(IIIa g) beteiligten. Fusch(V r.) schenkte einen Fuchsschädel, Schäfer(V g) eine langohrige Fledermaus. Allen freundlichen Gebern sei auch an dieser Stelle der beste Dank ausgesprochen.

VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.

Das Schulgeld war ganz erlassen 7 Schülern, zur Hälfte 1 Schüler. Die Summe des erlassenen Schulgeldes betrug 750 Mark.

Die Jubiläumsstiftung wird erst von Anfang des nächsten Schuljahrs an in Wirk- samkeit treten.

Am 15. Mai 1893 gewährte der Kreisausschuss in Genehmigung eines vom Direktor gestellten Antrages zur Förderung der Turnspiele eine einmalige Beihülfe von 200 Mark und die Bereitstellung eines Fonds von 1000 Mark, dessen Zinsen demselben Zwecke dienen sollen. Es ist eine sehr angenehme PfHlicht der Schule, für die hochherzige Zuwendung dem Kreistage und der erfolgreichen Bemühung des Herrn Landrates Grimm auch an dieser Stelle wärmsten Dank auszusprechen.

Ein Freund der Schule stellte dem ÜUnterzeichneten eine Summe von 20 Mark für dieses Jahr zur Verfügung und versprach für die folgenden Jahre dieselbe Summe zu zahlen, damit aus diesen Geldern Schülern, die sich durch Fleiss und gutes Betragen hervorgethan hätten, nützliche Bücher als Belohnungen bei dem Schulschlusse ge- schenkt würden. Mit herzlichem Danke gegen den freundlichen Geber hat die Schule die Gabe angenommen und für dieses Jahr aus den Geldern je einem Schüler der IIg, IIrg, IIIa g, IIIb g, IIIb rg und IV ein passendes Buch als Anerkennung des Fleisses und guten Betragens überreichen können. 3.

VII. Mitteilungen an die Schüler und an Aeren Vltern

Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Montag den 2. AbE 8 Uhr vor- mittags statt, die feierliche Eröffnung des Schuljahrs um 4. Uhr.

Aufnahme-Bedingung für die 3. Vorschulklasse: In der Regel das vollendete 6. Lebensjahr.

Für die Aufnahme in die Sexta ist erforderlich ein Alter von 9 Jahren, Fertigkeit im Lesen und Schreiben(auch der lateinischen Schrift), die Fähigkeit, ein einfaches Diktat ohne grobe Fehler nachzuschreiben, und die Kenntnis der vier einfachen Rechnungsarten in benannten und unbenannten Zahlen.

Diè angemieidoten Schüler haben vor der Aufnanenc. in dis Schule ihren Geburts- und Impfschein, diejenigen, welche das 12. Lebensjahr zurückgelegt haben. auch den Schein über die zweite Impfůng vorzulegen.

Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt der Genehmigung des Direktors; zum Nachweis geeigneter Wohnungen ist derselbe gern bereit.

2 Der stellvertretende Direktor Prof. Dr. Pontani.