Jahrgang 
1873
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ſchule zweiter Ordnung, die eigentliche höhere Handels⸗ und Gewerbeſchule, das Lateiniſche von ihrem Lehr⸗ plan ſtreichen. Wie unſere Schule bisher die dadurch frei werdende Zeit auf die übrigen Fächer vertheilt hat, ergiebt der folgende allgemeine

Lehrplan:

Lehrgegenſtände. Vorſchule Realſchule Progymnaſium II I V w. ii I..Ir v.. m. Religion........ 53222 2 2,( 22 Deutſch........ 9 10 2 2 2 2 1 4 2 2 2 2 Lateiniſch........ 10 10 10 10 Griechiſch....... 6 6+ 2 Franzöſiſch..... 10 10 8 6 4 4 2 2 2 Engliſch........ 4 4 4 4 Geſchichte u. Geographie 2 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 Naturwiſſenſchaften... 2 2 2 3 6 8 2 2 2 Mathematik u. Rechnen 5 6 4 4 6 8 6 5 4 4 3 3 Zeichnen........ 3 3 3 3 3 3 3 2 2 2 Schreiben....... 4 4 3 2 2 3 2 2 21 25 30 29 33 32 33 34 30 30 33 32

Weil eine große Zahl unſerer Schüler die Anſtalt leider nach ihrer Confirmation verläßt, alſo zu einer Zeit, wo ſie in der Regel die Tertia abſolvirt haben, mußten wir beſtrebt ſein, für dieſen Zeit⸗ punkt wenigſtens eine Art von Abſchluß zu erreichen. Die Ziele für dieſen Nothabſchluß und für den eigent⸗ lichen Abſchluß, das Abiturientenexamen, welches jeder Schuler machen müßte, wenn er den rechten Erfolg und den rechten Segen aus der Schule mit ins Leben nehmen will, ſollen im Folgenden kurz ange⸗ deutet werden.

Religion. Der Unterricht in der Religion ſoll die kirchliche Unterweiſung für den ausſcheidenden Tertianer als Confirmanden durch Befeſtigung und Erweiterung der Bibelkenntniß, ſowie durch Er⸗ weckung des Bewußtſeins kirchlicher Zugehörigkeit unterſtützen. Der evangeliſche Abiturient muß die Hauptſtücke des Katechismus und bibliſche Belegſtellen dazu kennen und mit Anordnung, Inhalt und Zuſammenhang der heiligen Schrift, beſonders mit den für den kirchlichen Lehrbegriff wichtigen Büchern des Neuen Teſtaments bekannt ſein. Aus der allgemeinen Kirchengeſchichte muß er die wichtigſten Begeben⸗ heiten und Perſonen, genauer das apoſtoliſche und das Reformationszeitalter und das Augsburgiſche Be⸗ kenntniß, ſowie die wichtigſten Confeſſionsunterſchiede kennen. Die wichtigſten Kirchenlieder, ſowie eine An⸗ zahl von Pſalmen und Sprüchen muß er auswendig wiſſen.

Deutſch. Der abgehende Tertianer ſoll grammatiſche Sicherheit im Gebrauch der Mutterſprache und eine angemeſſene Fertigkeit in correcter ſchriftlicher Anwendung derſelben nach den Anforderungen des gemeinen Lebens erreicht haben. Der Abiturient muß im Stande ſein, ein in ſeinem Geſichtskreiſe liegendes Thema mit eigenem Urtheil in logiſcher Ordnung und in correcter und gebildeter Sprache zu bearbeiten. Ebenſo ſoll ſein mündlicher Ausdruck einige Sicherheit in präciſer, zuſammenhängender, folge⸗