Jahrgang 
1930
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hagen(20. VI. 31. VII. 20) entsandt. Die Zahl der Unfälle bei den Leibesübungen hielt sich in dem üblichen Rahmen; in allen gemeldeten Fällen trat die Schülerunfall- versicherung durch Ersatz der Kosten für ärztliche Behandlung ein. Leider schließt auch in dem abgelaufenen Schuljahre die Versicherung wieder mit einem nicht unerheblichen Fehl⸗ betrag ab. Deshalb ist ihre Aufrechterhaltung zu den augenblicklichen Prämien(1,50 RM. im Jahre) und Leistungen nunmehr ernstlich in Frage gestellt. Vorerst ist eine Erhöhung auf 2,00 RM. ins Auge gefaßt; sollte jedoch das finanzielle Ergebnis im Schuljahr 1930 ebenso ungünstig sein wie in den Vorjahren, so muß bedauerlicherweise mit dem Abbau der ebenso notwendigen wie heilsamen Einrichtung gerechnet werden. Deshalb muß mit allen Mitteln auf die Niedrighaltung der Schadenskosten hingewirkt und vor allem vermieden werden, daß bei unbedeutenden Verletzungen sofort der Arzt herangezogen, oder gar spezialärztliche Be- handlung gefordert wird. Für die erste Hilfeleistung in leichteren und ungefährlicheren Fällen steht ein auf Anstaltskosten durch die hiesige Ortskrankenkasse neu beschaffter Verbands- kasten zur Verfügung.

i. Schulgeld, Freistellen, Hilfsbücherei, Stiftungen.

Das jährliche Schulgeld beträgt 200 RM. und wird monatlich im Voraus in Höhe von 17 RM.(in den Monaten juni, September, Dezember und März je 16 RM.) erhoben. Die Aufnahmegebühr beträgt 5 RM.(über die Form der Schulgeldzahlung im einzelnen vgl. VIII Ziffer S.) Von dem gesamten Schulgeldaufkommen stehen 20 v. H. 1. für Geschwister⸗ ermäßigungen und 2. zur Förderung begabter und bedürftiger Schüler(Frei stellen, Erziehungsbeihilfen, Schülerhilfsbücherei) zur Verfügung:

1. Geschwisterermäßigungen treten ein, wenn mehrere Kinder desselben Er- ziehungsberechtigten im Deutschen Reiche gelegene öffentliche oder private, mittlere oder höhere Lehranstalten, Fach⸗ oder Hochschulen besuchen. Der Schulgeldsatz wird beim zweiten Kinde um 25% beim dritten um 50% herabgesetzt, jedes weitere ist schulgeldfrei. Diese Er mäßigung, auf welche die Eltern Anspruch haben, werden jedoch nur auf schriftlichen Antrag(Min.⸗Erl. vom 28. 3. 28. UII 414 Z. Bl. S. 126) bewilligt, auf dem zugleich der Schulbesuch der älteren Geschwister durch den Anstaltsleiter der fremden Schule bescheinigt sein muß.(Vordrucke beim Hausmeister). Die Summe der Geschwisterermäßigungen betrug im abgelaufenen Schuljahr 4416,50 RM.

2. a. Freistellen können an würdige und tüchtige Schüler in schwieriger Wirtschaftslage gewährt werden. Da nur solche Schüler berücdksichtigt werden dürfen, deren Persönlichkeit und Leistungen die Aufwendung öffentlicher Mittel rechtfertigen, werden Kinder der untersten Klasse(VI.), weil wir sie noch zu wenig kennen, in der Regel nicht bedacht. Anträge auf Be⸗ willigung ganzer oder halber Freistellen sind bei Beginn des Schulhalbjahres einzureichen; sie müssen durch eingehende Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers be⸗ gründet und möglichst von der heimatlichen Orts- oder Polizeibehörde beglaubigt sein. Für Freistellen wurden im abgelaufenen Schuljahr 5462,50 RM. bewilligt.

b. Erziehungsbeihilfen sollen nach den besonderen Bestimmungen nurin seltenen Ausnahmefällen bei außergewöhnlicher Begabung und besonderer Würdigkeit verliehen wer- den. Die Voraussetzungen hierfür waren im Berichtsjahre nicht gegeben.

c. Der Schülerhilfsbücherei standen 1700 RM. zur Verfügung; sie wurden verwendet zur Neu⸗ und Ersatzbeschaffung von Schulbüchern und Lehrmitteln für fast alle Unterrichtsge⸗ biete; insbesondere wurden die zur zwedmäßigen Ausgestaltung der freien Arbeitsgemein- schaften erforderlichen Quellenwerke und Materialien bereitgestellt. Durch die ansehnlichen Mittel, die der Staat alljährlich zum Ausbau der Schülerhilfsbücherei zur Verfügung stellt, wird einer großen Anzahl von Schülern der in der heutigen Zeit immerhin kostspielige Besuch der höheren Schule wesentlich erleichtert. Zu bedauern ist nur, daß die Schüler die aus der

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