Bücherei entliehenen Bücher oft nicht mit der gebotenen Sorgfalt behandeln; es ist eine Pflicht des Elternhauses, dafür zu sorgen, daß die der Schule gehörenden Bücher stets mit schützenden Umschlägen versehen sind und stets in sauberem Zustand gehalten werden. Es liegt im Interesse der Eltern, darauf hinzuweisen, daß Schülern, die diesen selbstverständlichen Pflichten nicht nachkommen, das Recht der Bücherentnahme gänzlich entzogen wird.— Seit Ostern 1920 wird die Schülerhilfsbücherei von den Studienräten Fenner und Müller gemeinsam verwaltet.
Bezüglich der beiden früheren Stiftungen ist auf den vorjährigen Bericht an dieser Stelle zu verweisen. Inzwischen hat das P.⸗S.⸗K. durch Verfügung vom 11. April 30— Nr. 5078/20 der von dem Lehrkollegium vorgeschlagenen Verschmelzung derselben mit der unter dem Namen„Jubiläumsstiftung“ neu geplanten Schulstiftung zugestimmt. Für diese sind seitens des Lehrerkollegiums folgende Satzungen in Vorschlag gebracht worden:
§ l. Das Stiftungsvermõgen ist unantastbar, soweit nicht aus ihm Zahlungen zu leisten sind, die vom Ka-
pital entrichtet werden müssen.
§ 2. Die Stiftungszinsen sollen begabten und fleißigen braven Schülern oder Abiturienten zugute kommen. Ohne dabei an andere Bedingungen gebunden zu sein, beschließen sämtliche Mitglieder des Lehrkörpers, in welcher Art und zu welcher Zeit die Zinsen Verwendung finden sollen. In einem Rechnungsjahr nicht verwendete Zinsen bleiben weiter verfügbar. Vorläufig sollen die Zinsen solange zum Kapital geschlagen werden, bis der jährliche Zinsbetrag RM- 100 beträgt. An dem auf diesen Zeitpunkt fol- genden Ostertermin sollen die Zinsen zum erstenmal verteilt werden.
§ Z. Das Stiftungsvermögen bildet einen Teil des dem Gymnasium gehôõrigen Anstaltsvermõgens und wird als solches in der Anstaltskassée verwaltet. Die Einnahmen und die Xusgaben der Stiftung werden im Haushaltsplan und den Jahresrechnungen des Gymnasiums nachgewiesen. Xußerdem können über die Verwendung der Zinsen Mitteilungen in die Jahresberichte der Schule aufgenommen werden.
k. Berufsberatung.
Die weitere Zunahme der Ueberfüllung aller Berufe zwang dazu, der Berufsberatung erhöhte Xufmerksamkeit zu schenken. Das hiesige Arbeitsamt, mit dem die Schule in Fühlung steht, verantaltete eine Reihe von berufskundlichen Vorträgen, in deren Rahmen Studienrat Dr. Heintz, der wie bisher mit der Beratung bei der Berufswahl betraut war, am 22. Oktober vor den Schülern der Mittelklassen über die Berechtigungen der Obersekundareife sprach. Seitens des Arbeitsamtes wurden auch in diesem jahre die von amtlicher Stelle heraus⸗ gegebenen„Merkblätter für Berufsberatung“ für die Schüler der Prima geliefert. Zwei Reife⸗ prüflinge traten als zukünftige Studierende der Theologie in den von dem Herrn Landes- bischof am evangel.⸗theolog. Seminar zu Herborn eingerichteten Vorbereitungskursus ein. Im übrigen hielt sich die Beratung in dem Rahmen des vorigen jahres.
IV. Der Flternbeirat.
Der Elternbeirat hatte im Berichtsiahre folgende Besetzung: 1. Bürgermeister i. R. Nik⸗ Haiger. 2. Lehrer Immel⸗Herborn. 3. Polizeimeister Nordmann-Dillenburg. 4. Amts⸗ gerichtsrat Kühne⸗Herborn. 5. Kulturbauoberinspektor Hoffmann-Dillenburg und 6. Frau Baurat Müller-Dillenburg, von denen die Herren Nick und Hoffmann die Aemter des Kassierers bezw. Schriftführers versahen. Das nach Nordenstadt versetzte bisherige Mitglied, Pfarrer Wisseler⸗Niederscheld, wurde durch Herrn Lehrer Herr-⸗Ballersbach ersetzt; an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Wisseler übernahm Herr Kühne den Vorsitz. Der Beirat trat nur einmal zusammen. Im Vordergrund der Verhandlungen stand die Frage der Wiedereinrichtung wahlfreien Unterrichts im Englischen auf der Oberstufe und die Einbeziehung der früheren wahlfreien Fächer Englisch und Hebräisch, auch der Stenographie in die Pflicht-⸗ stundenzahl der Lehrer. Eine entsprechende Eingabe sollte den zuständigen Stellen zugeleitet werden. Hoffmann, Schrifkführer.


