Jahrgang 
1880
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Die Verlegung des Anfangs des Fchuljahres von Herbſt auf Oſtern.

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Das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium für Heſſen⸗Naſſau teilte unter dem 21. Mai v. J. mit, der Herr Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten halte es für wünſchenswert, daß das Schuljahr bei der hieſigen Anſtalt Oſtern beginne, wie es bei der ſehr großen Mehr⸗ zahl der höheren Lehranſtalten der Provinz Heſſen⸗Naſſau der Fall ſei, und veranlaßte zu berichten, in welcher Weiſe für Oſtern 1880 die Überführung aus dem alten in den neuen Zuſtand zu bewirken ſei. Nachdem auf Grund eingehender Beratung des Lehrerkollegiums der erforderte Bericht erſtattet worden war, erfolgte unter dem 23. October v. J. nach⸗ ſtehende Verfügung des Königlichen Prov. Schulkollegiums:

Unter Bezugnahme auf unſere Verfügung vom 21. Mai v. J. eröffnen wir Ihnen, daß nach der Anordnung des Herrn Miniſters der geiſtlichen ꝛc. Angeſegenheiten von Oſtern k. J. ab das Schuljahr mit dieſem Termin zu beginnen hat. Die Überführung der alten Ordnung in die neue iſt mit möglichſter Schonung aller konkurrierenden Intereſſen vorzu⸗ nehmen. Die Lehrpenſa in allen Fächern werden ſo zu begrenzen ſein, daß ſie in dem Win⸗ terhalbahr 187 50, welches als ganzer Kurſus gilt, von fleißigen Schülern, die auf dieſe Weiſe ein halbes Jahr gewinnen, bewältigt werden können. Den Verſetzungen um Oſtern iſt die größte Aufmerkſamkeit ſeitens der Direktionen zuzuwenden.

Mit Rückſicht auf dieſe Verlegung des Anfangs des Schuljahres wurde die Auszjabe des Programms der Anſtalt bis Oſtern d. J. verſchoben. Dasſelbe enthält die Schulnach⸗ richten von Herbſt 1878 bis Oſtern 1880.