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Beginn des Schuljahres seinen Unterricht nicht übernehmen und sah sich gezwungen, um einen dreimonatlichen Urlaub zu bitten. Als Vertreter für denselben trat Herr HöckEk von der Vorschule des Ludwig-Georg-Gymnasiums am 5. Mai ein; er vertrat Herrn GEiss bis zum 31. Juli 1899.
Am 12. April 1899 wurde Herrn Dr. HELMSDöREFER der Charakter als Professor erteilt.
Am 16. August beehrte Herr Ministerialrat Dr. EisExHuTH die Schule mit seinem Besuch und wohnte dem Unterricht in mehreren Klassen bei.
Am 28. August beging die Schule die Jahrhundertfeier des Geburtstages Goethes im festlich geschmückten Turnsaale. Herr Professor HELMSDOREFER hielt die Festrede über Goethe, und die Schülerinnen brachten Goethesche Gedichte zum Vortrag.
Am 25. August(Ludwigstag), sowie am 2. September fiel der Unterricht aus.
Am 22. und 23. September veranstalteten unsere Schülerinnen eine sehr reichhaltige Sammlung und Ausstellung von»Früchten, die der Herbst beschert« im Turnsaale, welche den Schülerinnen klassenweise erklärt wurde. Nicht nur Obst- und Gemüsearten waren aus— gestellt, sondern es war ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet worden, eine möglichst vollständige Zusammenstellung von Früchten der im Unterricht behandelten Pflanzen zu bieten; besonders reichhaltig war die Sammlung an Pilzsorten und Waldfrüchten.
Herr WEINMANN sah sich leider gezwungen, gegen Ende des Sommerhalbjahres um Ver- setzung in den Ruhestand einzukommen. Als er von uns Abschied nahm, konnte er auf eine ersprießliche, reich gesegnete 39jährige Thätigkeit an unserer Schule zurückblicken, in die er am 2. Januar 1860 als Gehülfe eingetreten war. Wir wünschen ihm von Herzen, daß es ihm vergönnt sein möge, die Tage der Ruhe, die ihm beschieden, ungetrübt und sorglos zu genießen, und freuen uns, daß ihm von Sr. Königlichen Hoheit dem Groſßherzog in Aner- kennung seiner langjährigen, treu geleisteten Dienste das Ritterkreuz 2. Klasse des Ordens Philipps des Großmütigen verliehen wurde.
Am 1I. November beehrte uns Herr Ministerialrat Dr. EisExHUTH in Begleitung des Herrn Oberbürgermeisters Dr. GAssxEk von Mainz mit seinem Besuche, bei welcher Gelegen- heit alle Räume der Schule eingehend besichtigt wurden.
Den Geburtstag Ihrer Königlichen Hoheiten des Grobherzogs und der Großherzogin beging die Schule durch einen Festakt am 25. November, wobei Herr Professor Dr. BEkkER die Festrede hielt über»die Entwickelung Darmstadts bis zum Jahre 1790.
Vom I1. Dezember ab mubte Fräulein MörLER II., die das Unglück gehabt hatte, auf dem Eise das Bein zu brechen, ihren Unterricht aussetzen. Glücklicherweise ging die lang— wierige Heilung gut von statten, so daß sie am 13. März 1900 ihren Dienst wieder aufnehmen konnte, der von dem Kollegium versehen worden war.
Am 23. Dezember wurde die Jahrhundertfeier in den einzelnen Klassen abgehalten. An Kaisers Geburtstag, den 27. Januar, hielt Herr Professor THYLMANN die Festrede. Er gab „»Rückblicke und Ausblicke an der Wende des Jahrhunderts«.
Am 18. Januar erkrankte Herr Kollege Dr. BERkoMANN und mußte um längeren Urlaub bitten. Er konnte gestärkt und gekräftigt durch längeren Aufenthalt im Süden am 4. April seine Stunden wieder aufnehmen. Den grõößten Teil seiner Stunden übernahm das Kollegium; vom 2. Februar bis 3. April hatte Fräulein WEIHRAUCH die Güte, 12 Stunden die Woche zu übernehmen.
Die schriftliche Prüfung der Anwärterinnen für das Lehramt an höheren Mädchenschulen fand vom 19.— 22. Februar statt. Es hatten sich hierzu 20 Schülerinnen der ersten Klasse des Seminars gemeldet. Die mündliche Prüfung wurde am 19. März unter dem Vorsitze des Herrn Ministerialrats Dr. EisExHuUTH abgenommen, nachdem die Anwärterinnen am 16. März 1900 im Beisein des Herrn Ministerialrats und des Direktors ihre gute praktische Ausbildung in Lehrproben bewiesen hatten. Es bestanden sämtliche Prüflinge und zwar
3 mit der Note sehr gut, 13 mit der Note gut, mit der Note genügend.
Bei dieser Prüfung trat die nach dem Ausbau des dreijährigen Seminars erlassene Prüfungs- ordnung vom 6. Januar 1900 in Kraft. Dieselbe stimmt im wesentlichen mit der im König-— reich Preußden gültigen Prüfungsordnung überein“) und weicht von der nun aufgehobenen Prüfungsordnung vom Januar 1880 in folgenden Punkten ab:
*) Sie unterscheidet sich von ihr hauptsächlich dadurch, daß sie nicht den Nachweis verlangt, den Handarbeitsunterricht erteilen zu können, und daß die Zeugnisse nicht nur die Befähigung aussprechen, sondern daneben die Noten für jedes einzelne Fach enthalten. Das Zeugnis berechtigt zur Anstellung in Preußen mit Ausnahme der Erteilung des Handarbeitsunterrichts.


