Jahrgang 
1893
Einzelbild herunterladen

B

6. Geſchichte. Die Schüler ſollen ſich hinlängliche Kenntnis und entſprechendes Verſtändnis der epochemachenden Begebenheiten der Weltgeſchichte und der darin durch ihre Bedeutung beſonders hervor⸗ ragenden Perſönlichkeiten der griechiſchen, römiſchen und ganz beſonders der vaterländiſchen Geſchichte er werben. Außerdem wird in vorſichtig beſchränktem Maße der Forderungen chronologiſche Sicherheit und Bekanntſchaft mit dem Schauplatze der hiſtoriſchen Begebenheiten verlangt.

Der Unterricht in IV und III umfaßt das ganze Gebiet der griechiſchen, römiſchen und der vater⸗ ländiſchen Geſchichte bis zum Jahre 1815 in elementarer Behandlung. Von II an tritt eine mehr prag⸗ matiſche Behandlung ein. In Unter-II wird im Sommerhalbjahr die neueſte Geſchichte bis zur Gegen⸗ wart in gruppierender Behandlung, in der übrigen Zeit die griechiſche, in Ober⸗II die römiſche Geſchichte bis zur Völkerwanderung durchgenommen, in I die des Mittelalters und die neuere Geſchichte bis zur Gegenwart gelehrt, mit beſonderer Rückſicht auf Deutſchland und Heſſen.

Auf allen Stufen ſind dem Unterrichte kurzgefaßte Lehrbücher zu Grund zu legen, an die ſich der Vortrag des Lehrers anzuſchließen hat.

Eine allzugroße Belaſtung der Schüler mit einzelnen Daten iſt ſtreng zu vermeiden. Von Anfang an iſt darauf zu ſehen, daß das Vorgetragene von den Schülern frei nacherzählt wird. Durch häufige Repetitionen iſt das Gelernte zu befeſtigen und zu erhalten. Umfaſſende Generalrepetitionen dagegen, die für eine Stunde große Vorbereitung erfordern, dürfen nicht ſtattfinden.

Die geographiſchen Verhältniſſe hat der Geſchichtsunterricht überall zu berückſichtigen.

Üüber den Unterricht in der Sagengeſchichte ſ.§ 2.

7. Geographie. Die Schüler ſollen eine überſichtliche Kenntnis der Erdoberfläche nach ihrer Ge⸗ ſtaltung, ihren Eigentümlichkeiten, Bewohnern und wichtigſten Produkten erwerben. Sie ſollen außerdem mit dem Wichtigſten aus der politiſchen Geographie und den Elementen der phyſikaliſchen und mathema⸗ tiſchen Geographie bekannt gemacht werden. Der Stoff verteilt ſich in folgender Weiſe auf die einzelnen Klaſſen:

VI. Feſtſtellung der geographiſchen Vorbegriffe. Es wird dabei von der Heimat ausgegangen und das Großherzogtum Heſſen nebſt den anſtoßenden Länderteilen behandelt. Kurzer Üüberblick über die Erd⸗ oberfläche. In dieſer Klaſſe iſt ein genaues Augenmerk auf das Verſtändnis der Karte mittels des Karten⸗ leſens zu richten.

V und IV. Vervollſtändigung des überblicks über die Erdoberfläche mit Belehrungen aus der mathematiſchen Geographie. Deutſchland, Oſterreich, Niederlande und Dänemark.

Unter⸗III und Ober=III Europa und die außereuropäiſchen Erdteile. Das aus der.mathematiſchen Geographie Gebrachte wird in angemeſſener Weiſe befeſtigt und erweitert.

Von Unter-lI an bis einſchließlich Unter⸗I folgt eine allgemeine Wiederholung und Erweiterung des bereits Behandelten, wobei auf die phyſikaliſche Geographie und die Verkehrsverhältniſſe beſondere Rückſicht genommen wird.

Ober⸗I. Das Wichtigſte aus der mathematiſchen Geographie in ſyſtematiſcher Behandlung. Dieſer Unterricht ſoll in der Regel von dem Lehrer der Mathematik erteilt werden.

Die Überladung mit einer allzugroßen Fülle von politiſchem und ſtatiſtiſchem Material iſt zu ver⸗ meiden. Das Hauptgewicht iſt auf die Topographie zu legen. Die wichtigſten Verkehrslinien, Eiſen⸗ bahnen, Kanäle u. ſ. w. ſind hervorzuheben. Dabei iſt ſtets mit dem Geſchichtsunterricht die Verbindung zu erhalten. Bezüglich der Repetition iſt dasſelbe zu berückſichtigen, wie bei der Geſchichte. Auf allen Stufen iſt möglichſte Anſchaulichkeit zu erſtreben, und zu dieſem Zwecke von Wandkarte, Wandtafel, den Zeichenheften der Schüler, ſowie von anderen Hilfsmitteln zur Orientierung und Einprägung geographiſcher Bilder ein umfaſſender Gebrauch zu machen.