3
den Schulunterricht ein hinreichendes Verſtändnis gewonnen haben. Daneben können in der Klaſſe kürzere Ausarbeitungen über durchgenommene Abſchnitte aus den geſamten Lehrfächern gefertigt werden, welche von den Lehrern der betreffenden Fächer zu geben und zu beurteilen ſind.
Der deutſche Unterricht in den unteren Klaſſen ſoll in der Regel von dem Lehrer des Lateiniſchen erteilt werden.
3. Lateiniſche Sprache. Der Unterricht in der lateiniſchen Sprache hat im allgemeinen die Auf⸗ gabe, die Grundlage für die grammatiſche Erkenntnis überhaupt zu bilden und das Verſtändnis der Litte⸗ ratur in dem noch näher bezeichneten Umfang zu vermitteln.
In VI und V wird die regelmäßige Formenlehre durchgenommen. Die unregelmäßige Formen⸗ lehre wird in V begonnen und in IV zum Abſchluß gebracht. Außerdem werden ſchon in V die einfachſten ſyntaktiſchen Regeln eingeübt. In IV ſind noch die leichteren Regeln der Kaſuslehre durchzunehmen und zu befeſtigen, ſowie die wichtigſten Abſchnitte der Tempus- und Moduslehre einzuüben. In III wird die Kaſuslehre zum Abſchluß gebracht und das in IV Durchgenommene aus der Tempus⸗ und Moduslehre be⸗ feſtigt. In II wird die Tempus⸗ und Moduslehre beendigt. In I muß die Lektüre vorwiegen. Wie in jedem grammatiſchen Unterricht überhaupt, iſt auf allen Stufen für die Gewinnung der Regel möglichſt das induktive Lehrverfahren anzuwenden.
Die ſchriftlichen Übungen ſollen ſich in der Regel der Klaſſenlektüre anſchließen.
Für die Lektüre wird in VI und V nur das eingeführte Elementarbuch benutzt. In IV kann auch bereits eine Chreſtomathie verwendet werden. In Unter-III und Ober-III iſt entweder eine Chreſto⸗ mathie zu gebrauchen, oder in erſterer Klaſſe Cornel, in letzterer Cornel oder Cäſar de bello gallico zu leſen. In II ſind Cäſar und Ovids Metarmorphoſen zu verwenden, in Ober⸗II auch Salluſt. In 1 Salluſt, Livius, leichtere Reden von Cicero und Vergils Aeneide. Auch können in I leichtere Oden von Horaz geleſen werden. Andere Schriftſteller ſind nur ausnahmsweiſe und in beſchränktem Maße zuzulaſſen.
Auf allen Stufen muß, unbeſchadet der Gründlichkeit, eine möglichſt umfangreiche Lektüre ange⸗ ſtrebt werden. Dabei ſind regelmäßige mündliche und ſchriftliche Übungen im unvorbereiteten Überſetzen ins Deutſche anzuſtellen. Die ſogenannte Präparation der Schriftſteller iſt im allgemeinen in der Schule vorzunehmen.
Belehrungen über die Verslehre ſchließen ſich an die poetiſche Lektüre an. Sie haben ſich auf das zu deren Verſtändnis Notwendige zu beſchränken.
Die gleichzeitige Lektüre mehrerer Schriftſteller iſt möglichſt zu vermeiden. Von Retroverſionen aus dem Lateiniſchen ins Deutſche und umgekehrt und entſprechenden Variationen iſt ein möglichſt ausge⸗ dehnter Gebrauch zu machen.
Bei aller Lektüre iſt dem korrekten Leſen die nötige Sorgfalt zu widmen, auch auf die Beobachtung der Quantität Aufmerkſamkeit zu richten.
4. Franzöſiſche Sprache. Die Schüler ſollen mit den notwendigſten Regeln der franzöſiſchen Grammatik vertraut gemacht werden und ſich einen für das Verſtändnis der zur Schullektüre geeigneten proſaiſchen und poetiſchen Werke ausreichenden Wortſchatz aneignen. Sie ſollen ſich einige Gewandtheit im mündlichen Gebrauch der franzöſiſchen Sprache erwerben, ſowie die Fähigkeit erlangen, ein nicht zu ſchweres deutſches Stück grammatiſch richtig ins Franzöſiſche zu übertragen und über ein leichteres, eng begrenztes Thema einen von groben Inkorrektheiten freien Aufſatz zu ſchreiben. Sie ſollen endlich mit einer Anzahl hervorragender Werke der franzöſiſchen Litteratur der letzten 3 Jahrhunderte durch die Lektüre bekannt ge⸗ macht werden.
Der franzöſiſche Sprachunterricht beginnt in Klaſſe IV und umfaßt in den Klaſſen IV. III und II den eigentlichen grammatiſchen Unterricht. Bei Erteilung desſelben ſind Formenlehre und Syntax nicht ſtreng geſondert zu halten; ſondern die Schüler ſollen möglichſt früh nach Maßgabe der erreichten Kennt⸗
1*


