Specieller Lehrplan.
1. Religion. über den Lehrſtoff und die Verteilung desſelben auf die einzelnen Klaſſen iſt in Benehmen mit den kirchlichen Behörden eine beſondere Verfügung erlaſſen worden.
2. Deutſche Sprache. Der Unterricht in der deutſchen Sprache hat die Aufgabe, die Schüler richtig leſen, ſchreiben und ſprechen zu lehren und ſie mit den Geſetzen der deutſchen Sprache, dem Sprach⸗ ſchatz und den hervorragendſten Erzeugniſſen der heimiſchen Litteratur bekannt zu machen.
Der Mittelpunkt des deutſchen Unterrichts iſt der Leſeſtoff. Er giebt das Material zu den Leſe⸗ übungen, bei denen auf allen Stufen auf richtiges Leſen und deutliche dialektfreie Ausſprache zu halten iſt; an ihn ſchließen ſich die Sprechübungen an, die übrigens in allen Lehrſtunden angeſtellt und ſorgfältig behandelt werden müſſen, und die ſich vom Beſprechen und Nacherzählen anfangs kleiner, ſpäter umfang⸗ reicherer Leſeſtücke ſchließlich zum freien Vortrag erheben, für den der Anſchluß an einen gegebenen und ſchon behandelten Stoff, Wiedergabe von Geleſenem und Gehörtem und ähnliche Aufgaben beſonders zu empfehlen ſind.
An dem Leſeſtoffe werden in induktiver Weiſe in Klaſſe VI— III die Hauptergebniſſe der deutſchen Grammatik(Formen⸗ und Satzlehre, Orthographie, Interpunktion), in II das Weſen der Hauptdichtungs⸗ arten, in I die Hauptpunkte der Dispoſitions⸗ und Stillehre entwickelt und durch entſprechende Üübungen bis zu völliger Sicherheit befeſtigt. Für die Lektüre ſind gute Leſebücher, und von II an die Klaſſiker heranzuziehen.
Ziel des Leſeunterrichts iſt die raſche und durchdringende Erfaſſung eines Leſeſtückes in ſeinen grammatiſchen, logiſchen und ſtiliſtiſch⸗rhetoriſchen, ſowie äſthetiſ chen Beziehungen.
In Ober⸗II wird im Anſchluß an die Lektüre ein Überblick über die klaſſiſche Litteratur des Mittelalters gegeben. Als Proben werden dabei gute Überſetzungen benutzt. Von dieſer Klaſſe an werden auch größere Stücke aus guten überſetzungen der epiſchen und tragiſchen griechiſchen Klaſſiker geleſen.
Der I fällt die Einführung in die hiſtoriſche Entwickelung und in die Kenntnis der neueren Litteratur zu. Eine kurze Überſicht der Litteraturgeſchichte ſoll nur inſoweit gegeben werden, als es zur Einreihung und Vervollſtändigung des Einzelnen nötig erſcheint. Zur Erweiterung der litterariſchen Be⸗ leſenheit dient eine wohlgeordnete und von dem Lehrer des Deutſchen zu leitende Privatlektüre, für welche die Schülerbibliotheken mit dem nötigen Materiale auszuſtatten ſind. Durch alle Klaſſen gehen Übungen im mündlichen Vortrage von Gedichten; die einzelnen Anſtalten haben für ſich einen Kanon außzuſtellen, welcher die in jeder Klaſſe zu erlernenden und durch Wiederholung von Zeit zu Zeit zu befeſtigenden Ge⸗ dichte und außerdem diejenigen Gedichte enthält, aus welchen dem einzelnen Lehrer eine freie Auswahl gelaſſen wird.
In den Klaſſen VI u. V kommt das Wichtigſte aus der griechiſchen, römiſchen und deutſchen Sage zur Behandlung, außerdem wird in möglichſter Anlehnung an den Geographieunterricht eine Auzißt Bilder aus der deutſchen Geſchichte bis zu Kaiſer Wilhelm I. vorgeführt.
Die ſchriftlichen Arbeiten, bei denen auf allen Stufen eine ſorgfältige und möglichſt verſtändliche Korrektur ſtattfinden muß, beſchränken ſich in VI und V auf Klaſſenarbeiten, und zwar orthographiſche Übungen und Wiedergabe kleiner, in der Schule eingehend vorbereiteter Erzählungen. Als Klaſſen⸗ und Hausarbeiten treten in IV und III in planmäßigem Gange Erzählungen, Beſchreibungen und Schilderungen, ab und zu auch Inhaltsangaben und überſetzungen, beziehungsweiſe Bearbeitungen deutſcher und fremd⸗ ſprachlicher Leſeſtoffe ein; von II an gewinnt die Reproduktion und beſchränkte Produktion eine wachſende Selbſtändigkeit. Als Grundſatz bei allen dieſen Arbeiten gelte, daß die Themata dem vorausgegangenen Unterrichte entnommen werden, oder wenigſtens aus Gebieten entlehnt ſind, für welche die Schüler durch


