Jahrgang 
1885
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13 Klaſſe IV. Europa als Erdteil und die außerdeutſchen Länder Europas. Klaſſe III. Die außereuropäiſchen Erdteile. Klaſſe II. Allgemeine Wiederholung mit beſonderer Berückſichtigung Deutſchlands, bezw. des Großherzogtums Heſſen. Klaſſe I. Das wichtigſte aus der mathematiſchen und phyſikaliſchen Geographie.

7. Mathematik. Die Mathematik iſt der Lehrgegenſtand, welcher neben der Grammatik ganz beſonders dazu berufen iſt, den Verſtand des Schülers zu bilden und ihn an ein ſtreng richtiges Denken und Schließen zu gewöhnen. Dies muß für die Methode des Unterrichts beſtimmend ſein. Es iſt auf allen Stufen darauf zu ſehen, daß der Schüler ſich den Stoff vollkommen zu eigen macht und den inneren Zuſammenhang faßt. Das Auffinden und Führen der Beweiſe und die Löſung zahlreicher Aufgaben müſſen dazu beitragen, daß dies Ziel erreicht wird. Hierbei iſt ſchon frühzeitig Sorge zu tragen, daß die Schüler lernen, ſich ſelbſt zu helfen. Aufgaben, die blos durch beſondere, nicht leicht zu findende Kunſtgriffe gelöſt werden können, ſind auszuſchließen. Das Kopfrechnen iſt bis in die oberſten Klaſſen und in allen Zweigen des mathematiſchen Unterrichts zu pflegen. Der mathematiſche Unterricht iſt mindeſtens in den 3 oberen Klaſſen je in die Hand desſelben Lehrers zu legen. Es kann hier je nach Bedürfnis für gewiſſe Zeit die Geometrie oder die Algebra vorwiegen, indem einem dieſer Fächer der größte Teil der für beide angeſetzten Stunden gewidmet wird.

Der Unterricht umfaßt das bürgerliche Rechnen, die allgemeine Arithmetik und die Algebra bis zu den quadratiſchen Gleichungen mit 2 Unbekannten, die Planimetrie, ebene Trigonometrie und die Ele⸗ mente der Stereometrie.

Für die einzelnen Disciplinen ſind Lehrbücher und Aufgabeſammlungen einzuführen.

Der Stoff verteilt ſich in folgender Weiſe auf die einzelnen Klaſſen:

a. Gemeine Arithmetik. In Klaſſe VI. Wiederholung der 4 Grundrechnungsarten mit ganzen, unbenannten und benannten Zahlen. Die Teilbarkeit der Zahlen. Der größte gemeinſchaftliche Teiler und das kleinſte gemeinſchaftliche Vielfache zweier Zahlen. Das Rechnen mit gemeinen Brüchen. Leichtere Regeldetriaufgaben, gelöſt durch Zurückführen auf die Einheit.

In Klaſſe V. Die Decimalbrüche, abgekürztes Rechnen mit Decimalbrüchen. Einfache und zu⸗ ſammengeſetzte Regeldetri mit Zurückführung auf die Einheit.

In Klaſſe IV. Wiederholung des geſammten Penſums der vorhergehenden Klaſſen. Fortgeſetzte Üübung im bürgerlichen Rechnen an immer ſchwieriger werdenden Aufgaben.

In Klaſſe III. Fortgeſetztes Einüben der bürgerlichen Rechnungsarten. Anwendung der Pro⸗ portionen beim Löſen von Regeldetriaufgaben.

Bei dem Rechenunterricht iſt ſtreng darauf zu ſehen, daß der Schüler einen wirklichen Einblick in die ausgeführten Operationen bekommt. Er iſt ſtets dazu anzuhalten, über die von ihm gelöſte Auf⸗ gabe an der Tafel kurz und beſtimmt Rechenſchaft zu geben.

b. Allgemeine Arithmetik und Algebra, Geometrie. Die Geometrie beginnt in Klaſſe V mit einem Anſchauungsunterricht. Im zweiten Semeſter wird mit der ſyſtematiſchen Planimetrie der Anfang gemacht. Punkt, gerade Linie, Winkel, Parallellinien und die 3 erſten Kongruenzſätze.

In Klaſſe IV: Planimetrie. Ausführliche Repetition des in Klaſſe V Durchgenommenen. Die Kongruenz der gradlinigen Figuren. Sätze vom Kreis, die mit Hülfe der Kongruenz zu beweiſen ſind.

In Klaſſe III: Planimetrie. Der Kreis und die regulären Polygone. Gleichheit der Flächen. Proportionen. Aehnlichkeit.

Allgemeine Arithmetik und Algebra. Die 4 Grundrechnungsarten in allgemeinen Zahlen. Gleichungen 1. Grades mit 1 Unbekannten, Proportionen, Potenzen und Wurzeln. Ausziehen der Quadratwurzeln. Übung im Zerlegen in Faktoren.