Specieller Lehrplan.
1. Religion. Über den Lehrſtoff und ſeine Verteilung auf die einzelnen Klaſſen wird im Be⸗ nehmen mit den kirchlichen Behörden eine beſondere Verfügung erlaſſen werden.
2. Deutſche Sprache. Lehrziel: Der Unterricht in der deutſchen Sprache ſoll den Schüler befähigen, ſich ſowohl mündlich als ſchriftlich beſtimmt und richtig auszudrücken. Er ſoll ihm die Geſetze der Mutterſprache zu eigen machen und durch ihre Erkenntnis und fortgeſetzte, bewußte Anwendung ſein Denkvermögen ſtärken. Er ſoll an dem behandelten Stoff den Gedankenkreis des Schülers erweitern und überhaupt die harmoniſche Ausbildung ſeines Geiſtes fördern helfen und ihn endlich mit der deutſchen Litteratur in ihren hervorragendſten Erzeugniſſen bekannt machen.
a. Die Lektüre bildet auf allen Stufen den Mittelpunkt des Unterrichts in der deutſchen Sprache. In VI und V wird dabei das Wichtigſte aus der griechiſchen, römiſchen und deutſchen Sage berückſichtigt. Von IIb an dienen der Lektüre außer den im Leſebuch enthaltenen poetiſchen Proben und Proſaabſchnitten noch zuſammenhängende größere Stücke unſerer klaſſiſchen Litteratur. Der poetiſchen Lektüre ſchließen ſich von IIb aufwärts Erklärungen an über die Versmaße und die einzelnen Dichtungs⸗ arten. Ein beſonderer Unterricht in der Metrik und Poetik wird nicht erteilt.
In IIa wird im Anſchluß an die Lektüre ein Üüberblick über die klaſſiſche Litteratur des Mittel⸗ alters gegeben. Als Proben werden dabei gute überſetzungen benutzt. In I werden die Schüler ebenfalls in Anſchluß an die Lektüre mit unſerer neueren klaſſiſchen Litteratur bekannt gemacht. Von IIa an werden auch größere Stücke aus guten Überſetzungen der epiſchen und tragiſchen griechiſchen Klaſſiker geleſen.
Zur Erweiterung der litterariſchen Beleſenheit dient eine wohlgeordnete von dem Lehrer des Deutſchen zu leitende Privatlektüre, für welche die Schulbibliotheken mit dem nöthigen Material zu ver⸗ ſehen ſind.
b. Durch alle Klaſſen gehen UÜbungen im mündlichen Vortrag. Die einzelnen Anſtalten haben für ſich einen Kanon aufzuſtellen, welcher die in jeder Klaſſe zu erlernenden und durch Wiederholung von Zeit zu Zeit zu befeſtigenden Gedichte enthält. In den oberen Klaſſen finden Übungen im freien Vortrag ſtatt. Dabei ſind nur ſolche Gegenſtände zu wählen, die in dem Rahmen des von der Schule Gebotenen gelegen ſind und von dem Schüler vollſtändig beherrſcht werden.
e. Die Grammatik iſt im engſten Anſchluß an die Lektüre zu lehren. Formenlehre und Ortho⸗ graphie, Satzlehre und Interpunktion ſind in den Klaſſen VI— III zu erledigen. Die Formenlehre wird dabei der Hauptſache nach in VI, V und IV durchgenommen. In IIIb und IIIa folgt dann eine ein⸗ gehende, mit fortgeſ etzten Übungen verbundene Repetition, ſowie das Wichtigſte über Wortbildung. Die Satzlehre wird in VI begonnen und in III zum Abſchluß gebracht. Das Nothwendigſte aus der Dis⸗ poſitions⸗ und Stillehre iſt in den Oberklaſſen bei Vorbereitung und Korrektur der Aufſätze, ſowie bei Beſprechung von Muſterſtücken zu bringen.
d. Die ſchriftlichen Arbeiten beſtehen in VI, V und IV in orthographiſchen und gramma⸗ tiſchen Übungen, ſowie in der Wiedergabe kleiner, in der Schule vorbereiteten Erzählungen und Beſchrei⸗ bungen. In den folgenden Klaſſen kommen zunächſt hinzu: Schilderungen, Übertragungen von Gedichten und ab und zu auch Inhaltsangaben und Überſetzungen, beziehungsweiſe Bearbeitungen fremdſprachlicher Leſeſtücke. Von IIb an gewinnen die Aufſätze allmählich eine größer werdende Selbſtändigkeit.
3. Lateiniſche Sprache. Lehrziel: Der Unterricht in der lateiniſchen Sprache hat im Allge⸗ meinen die Aufgabe, die Grundlage für die grammatiſche Erkenntnis überhaupt zu bilden. Im Beſonderen iſt das Ziel deſſelben: Kenntnis der Formenlehre und der Hauptregeln der Syntax, Bekanntſchaft mit den wichtigſten Geſetzen der Verslehre, Erwerbung eines für die Schullektüre ausreichenden Wortſchatzes.


