Jahrgang 
1885
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I. Die Lehre.

Lehrplan für das Realgymnaſium.

1. Die Realgymnaſien des Großherzogtums Heſſen umfaſſen 9 Klaſſen mit je einjährigem Kurs. Die beiden Abteilungen der I und II können ganz oder teilweiſe kombiniert werden. Sie nehmen in die unterſte Klaſſe Knaben auf, welche genügende körperliche Entwickelung beſitzen und 9 Jahre alt ſind oder wenigſtens bis zum 30. September, beziehungsweiſe 31. März, je nachdem das Schuljahr im Frühjahr oder Herbſt beginnt, 9 Jahre alt werden. Bei dem Eintritt in die Sexta ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen: a. Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen; b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkom⸗ menden Wörter; c. Kenntnis der Begriffswörter; ihre Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur die Haupttempora; d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen. 2. Die Unterrichtsſtunden ſind in nachſtehender Weiſe auf die einzelnen Klaſſen verteilt:

3 Klaſſen. Lehrgegenſtände.

VI V IV III b IIIa IIb IIa Ib Ia

Religion 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Deutſch. 6 4 4 3 3 3 3 3 3 Latein. 8 7 7 6 6 5 5 5 5 Franzöſiſch 4 4 4 4 4 4 4 4 Engliſch. 3 3 3 3 3 3 Geſchichte 2 2 2 2 2 2 2 Geographie 2 2 2 2 2 1 1 1 1 Rechnen.... 6 4 3 3 1 Geometrie und Algebra. 2 2 5 5 5 5 5 Naturgeſchichte 2 2 2 2 2 2 Chemie. 2 2 2 Phyſik 3 3 3 3 Schreiben 2 2 1 1 Zeichnen. 2 2 2 2 2 2 2 2 Summa 27 29 31 31 32 32 32 32 32

Hierzu kommen noch je 2 Turnſtunden und 1 bis 2 Stunden Geſang.