Jahrgang 
1876
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nlage I.

NAlrIelttl

über

die Prüfungen, welche Seitens der polytechnischen Schule veranstaltet

und

über die Zeugnisse, welche von derselben ausgestellt werden.

1. Testate. Die Studirenden erhalten beim Eintritt in die polytechnische Schule ein Anmeldebuch, in welchem bei Beginn eines jeden Semesters diejenigen Vorträge und Uebungen einzutragen sind, an denen der Studirende sich zu betheiligen wünscht. Am Schlusse des Semesters werden in diesem Anmeldebuch die Testate der Docenten verzeichnet, d. h. Aeusserungen über den Besuch der Vorlesungen oder Uebungen, bezw. den in den letzteren bekundeten Fleiss. Ein Urtheil über die Kenntnisse des Studirenden wird hierin nicht aufgenommen, und kann aus diesen Anmeldebüchern nur ersehen wer- den, welche Fächer von ihm belegt waren und ob der Studirende seine Zeit in regel- mässiger Weise benutzt hat.

Ein Duplicat der Testate wird vom Secretariat der polytechnischen Schule auf- bewahrt.

Die Hospitanten erhalten keine Anmeldebücher, sondern Anmeldebogen, welche in ähnlicher Weise, wie die ersteren, zu verwenden sind.

2. Zusammenstellung der Testate. Auf Wunsch erhalten die Studirenden jeder- zeit eine vollständige Zusammenstellung der während des Besuches der polytech- nischen Schule von ihnen belegten Vorträge und Uebungen, sowie der zugehörigen Testate (als Abschrift) aus den Anmeldebüchern zugefertigt. In diese Zusammenstellungen wird ein Vermerk über das Betragen aufgenommen, welcher in der Regel nur ausspricht. ob Verfehlungen gegen die Disciplinar-Bestimmungen der Anstalt vorgekommen sind oder nicht.

Diese Zusammenstellungen geben keinen Aufschluss über Kenntnisse und Lei- stungen der Studirenden und können Zeugnisse hierüber nur durch Bestehen der unter 4 erwähnten Abgangs-Prüfungen erworben werden*).

3. Aufnahme-Prüfungen. In Betreft der Aufnahme-Prüfungen ist§. 7 des ersten Abschnittes des Programms zu vergleichen. Gleichzeitig mit den Aufnahme-Prüfungen finden auch die in§. 10 des bezeichneten Abschnittes erwähnten besonderen Prüfungen

*) Die Inscriptions-Bescheinigungen, welche Seitens der Anstalt ausgestellt werden(vgl. die Gebühren-Ordnung, Seite 12 des Programms unter III.), liefern keinerlei Nachweis über den Besuch des Unterrichtes und sind desshalb nicht mit den Zeugnissen zu verwechseln.