Jahrgang 
1876
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II. Gbähren-Grdnunc.

rd.-Irf 1 8 Botrag. J. Unterrichtsgebühren: Mark If Eintrittsgeld von jedem Studirenden... 10

Das Eintrittsgeld ist in der Regel von Neuem zu entr iohten, wenn das Studium länger als ein Semester ausgesetzt worden ist.

Halbjährliches Unterrichtsgeld: 1) Allgemeines:

a. von jedem Studirenden.. 60

b. von Hospitanten für jede wochentliche Vortragsstunde*).. 4 für jede wöchentliche Uebungsstunde. 31.. 3

mit Ausnahme der Uebungen im chemischen

Laboratorium, für welche pro Wochenstunde

berechnet werden.. 11⸗*oln. II 2

jedoch im Ganzen mindestens..... 10

2) Besonderes für Uebungsstunden(Ersatz

für die bei den Uebungen verbrauchten Mate-

rialien, bezw. Vergütung für Lieferung von Lehr- mitteln) von Studirenden und Hospitanten:

a. im chemischen Laboratorium für jede-

chentliche Stunde.. 11312Ie. 1. 2 jedoch im Ganzen höchstens..... 48 b. im physikalischen Laboratorium.... 10 c. für das mikroskopische Practicum.... 10 d. für das mineralogische Practicum.... 10 e. für die Uebungen im Eisenbahnbau... 4 f. für die Uebungen im Maschinenconstruiren und Maschinenzeichnen. 2 g. für die Uebungen in der Baukostenberech- nung und Bauführung........ 2

II. Prüfungsgebühren: 1) für eine Abgangs-Prüfung oder Diplom-Prüfung (von Studirenden der a) Weticenen Schule):

a. Vorprüfung..... 143 b. Schlussprüfung.. 25 2) Auswärtige, welche ein Diplom erwerben wollen, haben zu erlegen IA D G. 11.2 A e.80 III. Zeugnissgebühren: 1) für eine Inscriptions-Bescheinigung. 1 2) für ein auf Grund des Anmeldebuches ausge- fertigtes Semestral-Zeugniss.. 1 3) für sonstige auf Grund der Anmeldebücher aus- gestellte. Zoughissee...... 3 IV. Beglaubigungsgebühren: für jede zu beglaubigende Privatabschrift.... 50 V.[Citations- und Insinuationsgebühr: in jedem einzelnen Fall........ 7.. 20

*) Anmerkung. Bezüglich des Unterrichtsgeldes für den Vortrag überTheorie des Mibroskopes(s. Seite 35 des Programms) sind besondere Bestimmungen vorbehalten.