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II. Gbähren-Grdnunc.
rd.-Irf 1 8 Botrag. J. Unterrichtsgebühren: Mark If Eintrittsgeld von jedem Studirenden... 10
Das Eintrittsgeld ist in der Regel von Neuem zu entr iohten, wenn das Studium länger als ein Semester ausgesetzt worden ist.
Halbjährliches Unterrichtsgeld: 1) Allgemeines:
a. von jedem Studirenden.. 60
b. von Hospitanten für jede wochentliche Vortragsstunde*).. 4 für jede wöchentliche Uebungsstunde. 31.. 3
mit Ausnahme der Uebungen im chemischen
Laboratorium, für welche pro Wochenstunde
berechnet werden.. 11⸗*oln. II 2
jedoch im Ganzen mindestens..... 10
2) Besonderes für Uebungsstunden(Ersatz
für die bei den Uebungen verbrauchten Mate-
rialien, bezw. Vergütung für Lieferung von Lehr- mitteln) von Studirenden und Hospitanten:
a. im chemischen Laboratorium für jede wö-
chentliche Stunde.. 11312Ie. 1. 2 jedoch im Ganzen höchstens..... 48 b. im physikalischen Laboratorium.... 10 c. für das mikroskopische Practicum.... 10 d. für das mineralogische Practicum.... 10 e. für die Uebungen im Eisenbahnbau... 4 f. für die Uebungen im Maschinenconstruiren und Maschinenzeichnen. 2 g. für die Uebungen in der Baukostenberech- nung und Bauführung........ 2
II. Prüfungsgebühren: — 1) für eine Abgangs-Prüfung oder Diplom-Prüfung (von Studirenden der a) Weticenen Schule):
a. Vorprüfung..... 143 b. Schlussprüfung.. 25 2) Auswärtige, welche ein Diplom erwerben wollen, haben zu erlegen IA D G. 11.2 A e.80 III. Zeugnissgebühren: 1) für eine Inscriptions-Bescheinigung. 1 2) für ein auf Grund des Anmeldebuches ausge- fertigtes Semestral-Zeugniss.. 1 3) für sonstige auf Grund der Anmeldebücher aus- gestellte. Zoughissee...... 3 IV. Beglaubigungsgebühren: für jede zu beglaubigende Privatabschrift.... 50 V.[Citations- und Insinuationsgebühr: in jedem einzelnen Fall........ 7.. 20
*) Anmerkung. Bezüglich des Unterrichtsgeldes für den Vortrag über„Theorie des Mibroskopes“(s. Seite 35 des Programms) sind besondere Bestimmungen vorbehalten.


