Jahrgang 
1905
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Nach längerem Leiden ſtarb am 18. Oktober ein braver Schüler unſerer Quarta, Heinrich Plagge. Der Klaſſenführer und die Schüler der IVigaben dem Entſchlafenen das Geleite zu ſeiner Ruheſtätte.

Im November und Dezember fand unter Leitung des Herrn Dr. med. Löb an unſerer Anſtalt ein Kurſus für Ausbildung freiwilliger Krankenträger ſtatt, an dem ſich 7 Unterprimaner und 9 Ober⸗ ſekundaner beteiligten.

Die Feſtrede am Geburtstage Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs hielt Herr Stephan, diejenige am Geburtstage Sr. Majeſtät des Kaiſers Herr Prof. Hof.

Am 2. Februar, dem Tage der Vermählung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs, fiel der Unterricht aus.

Unter dem Vorſitze des Herrn Geheimen Oberſchulrats Dr. Scheuermann fand am 27. Februar die Reifeprüfung der Klaſſe Jat, unter dem Vorſitze des Unterzeichneten am 28. Februar diejenige der Klaſſe laz ſtatt.

An dem naturwiſſenſchaftlichen Fortbildungskurſus für Oberlehrer, der in Darmſtadt vom 20. bis 29. März ſtattfand, nahmen die Herren Prof. Dr. Weinsheimer, Prof. Schmid, Prof. Stammler, Prof. Klingelhöffer und der Unterzeichnete teil.

. Schulgeld. Ferien in 1905. la, Ib, lla jährlich 108 Mk.; IIb, Illa, IIIb jährlich

t ien: 13. bis 30. April. 88 Mk.; IV, V, VI jährlich 66 Mk. 2. Bruder zahlt Dſterſeritn Pri 2, 3. und folgender Bruder ½ Schulgeld. Dieſe Er⸗

Pfingſtferien: 11. bis 14. Juni. mäßigung genießen jüngere Brüder einer ſtaatlichen heſſ. Sommerferien: 2. bis 30. Juli. höheren Lehranſtalt(auch einer mit derſelben organiſch Herbſtferien: 24. September bis 8. Oktober. verbundenen Vorſchule) auch dann, wenn die Brüder Weihnachtsferien: 24. Dezemb. 1905 bis 7. Jan. 1906. verſchiedene ſtaatliche heſſ. Lehranſtalten(oder deren

Vorſchulen) beſuchen.

Bekanntmachungen.

Zur Aufnahme in die VI iſt in der Regel das zurückgelegte neunte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geiſtiger und leiblicher Reife können auch ſolche Knaben angenommen werden, die bis zum 30. September d. J. das neunte Lebensjahr vollenden.

In der Eintrittsprüfung für die VI ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a) Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen;

b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗ kommenden Wörter;

c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora;

d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen im unbegrenzten Zahlenkreis.

Anmeldungen zum Eintritt in unſere Schule werden im Schulgebäude Freitag, den 28. April, vormittags von 9 bis 12 Uhr, angenommen.

Die aufzunehmenden Schüler haben bei der Anmeldung ein Entlaſſungszeugnis aus der zuletzt von ihnen beſuchten Schule, den Impfſchein reſp. Beſcheinigung über erfolgreiche Wiederimpfung vor zulegen, ferner aus dem ſtandesamtlichen Regiſter einen Geburtsauszug, in dem, falls mehrere Vor⸗ namen vorhanden ſein ſollten, der Rufname durch Unterſtreichen hervorgehoben werden muß.

Die Prüfung der neu eintretenden Schüler erfolgt Montag, den 1. Mai, von vormittags 7 ½ Uhr an. Der Unterricht beginnt

Dienstag, den 2. Mai, vormittags 7 ½ Uhr.

Den Schülern wird zu Beginn jeden Halbjahres mitgeteilt, an welchen Tagen ſich die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in ihren Händen befinden und von den Eltern eingeſehen werden können. Um die Schüler von Fälſchungen zurückzuhalten, ſollen dieſelben ihre Hefte nicht von den Eltern unterſchreiben laſſen, es ſei denn, daß die Eltern bei der Direktion der Schule ſchriftlich darum nachſuchen.

Darmſtadt, im März 1905.

Großherzogliche Direktion der Oberrealſchule. Dr. Derſch.