Jahrgang 
1901
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Am 28. Mai und 20. September betheiligte ſich das Lehrerkollegium an den Beiſetzungsfeier⸗ lichkeiten Ihrer Großherzoglichen Hoheiten der Prinzen Wilhelm und Heinrich; der Vormittags⸗ unterricht fiel deshalb an dieſen Tagen aus..

Vom 26. September bis 6. November war Herr Schmitt zu einer militäriſchen Übung eingezogen.

Vom 9. November bis 21. Dezember wurde an unſerer Schule ein Kurſus zur Ausbildung von Schülern für den Dienſt als Krankenträger abgehalten, an dem ſich 26 Primaner beteiligten, und zu dem ſich auch eine Anzahl unſrer Lehrer regelmäßig einfand. Herr Dr. med. Happel hatte in dankenswerter Weiſe die Leitung des Kurſus übernommen. Der Schlußübungsſtunde wohnten Herr Miniſterialrat Dr. Eiſenhuth und Herr Präſident Buchner bei.

Die Feſtrede für die Schulfeier am Geburtstage Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin hatte Herr Kolb, diejenige am Geburtstage Seiner Majeſtät des Kaiſers Herr Oberlehrer Todt übernommen

Die mündliche Maturitä ſitze des Herrn Geheimen

üfung der Oberprimaner und der Externen fand unter dem Vor⸗ Weihrich am 1. und 2. März ſiatt. . 23

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S8 4V2 1 n. rechtigungen der Bherrealſchule.

Die Reifeprüfung(Abſchlußprüfung der Oberprima) berechtigt: a) zum Studium von Mathe⸗ matik und Naturwiſſenſchaften und zur Zulaſſung zur Prüfung für das höhere Lehrfach, b) zum Studium von Bau⸗ und Maſchinenfach, Elektrotechnik, Elektrochemie, Chemie und zur Zulaſſung zur Prüfung für den Staatsdienſt, c) zum Studium von Schiffsbau⸗ und Maſchinenbaufach und zur Zulaſſung zur Staatsprüfung bei der Kaiſerlichen Marine, d) zum höheren Poſt⸗ und Telepraphendienſt.

2. Der erfolgreiche Beſuch der Unterprima berechtigt zu: a) Marineverwaltungsdienſt bei den Kaiſerlichen Werften, Zahlmeiſterdienſt und Intendanturſekretariat bei der Marine, b) Aufnahme als Civilſupernumerar im preußiſch⸗heſſiſchen Eiſenbahndienſt.

3. Die Reife für die Prima berechtigt zum Reichsbankdienſt und zum Studium auf der techniſchen Hochſchule zu Darmſtadt.

4. Die Abſchlußprüfung nach einjährigem Beſuch der Unterſekunda berechtigt: zu a) Zulaſſung zur ſpeziellen Prüfung der erſten Kategurie in dem heſſiſchen Finanzfach, b) Intendanturſubaltern⸗ dienſt beim Heere, c) Maſchiniſten⸗ und Ingenieurprüfungen bei der Kaiſerlichen und Handelsmarine.

5. Der einjährige erfolgreiche Beſuch der Unterſekunda berechtigt(ohne Prüfung) zu: a) Zu⸗ laſſung zum Vorbereitungsdienſte für die Gerichtsſchreiberprüfung, b) Einjährig⸗Freiwilligen Dienſt.

Bekanntmachungen.

Zur Aufnahme in die VlI iſt in der Regel das zurückgelegte neunte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geiſtiger und leiblicher Reife können auch ſolche Knaben angenommen werden, die bis zum 30. September d. J. das neunte Lebensjahr vollenden.

In der Eintrittsprüfung für die VI ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a) Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen;

b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗ kommenden Wörter;

c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora;

d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen im unbegrenzten Zahlenkreis.

Anmeldungen zum Eintritt in unſere Schule werden im Schulgebäude Samstag, den 13. April, vormittags von 9 bis 12 Uhr, angenommen.

Die aufzunehmenden Schüler haben bei der Anmeldung ein Entlaſſungszeugnis aus der zuletzt von ihnen beſuchten Schule, den Impfſchein, reſp. Beſcheinigung über erfolgreiche Wiederimpfung, vorzulegen, ferner aus dem ſtandesamtlichen Regiſter einen Geburtsauszug, in dem, falls mehrere Vornamen vorhanden ſein ſollten, der Rufname durch Unterſtreichen hervorgehoben werden muß.

Die Prüfung der neu eintretenden Schüler erfolgt Montag, den 15. April, vormittags von 8 Uhr an. Der Unterricht beginnt

Dienstag, den 16. April, vormittags 9 Uhr.

Darmſtadt, im März 1901.

Großherzogliche Direktion der Oberrealſchule. Dr. Derſch.