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Der Geſundheitszuſtand war im verfloſſenen Schuljahr bei Lehrern und Schülern ein günſtiger. Nur Herr Dietz und Herr Schmid mußten wegen Krankheit während zweier Wochen vertreten werden.
Die mündliche Abſchlußprüfung unſerer Klaſſe la fand am 8. März 1898 unter dem Vorſitze des Herrn Geheimen Oberſchulrats Soldan, diejenige der Klaſſe 1b am 9. März unter dem Vorſitze des Direktors ſtatt.
VI. Mitteilungen an die Ektern und Bekanntmachung.
Der Unterricht im neuen Schuljahr beginnt Dienstag, den 11. April, vormittags 9 Uhr.
Die Prüſung neu eintretender Schüler erfolgt am Montag, den 10. April, vormittags von 9 Uhr ab.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Realſchule und die Primen der Oberrealſchule werden im Schulgebäude Samstag, den 8. April, vormittags von 9 bis 12 Uhr, angenommen. Die aufzunehmenden Schüler müſſen bei der Anmeldung Geburts- und Impfſchein oder Beſcheinigung über erfolgreiche Wiederimpfung neben dem Abgangszeugnis der früher beſuchten Lehranſtalt mitbringen. Selbſtredend ſind hiervon die aus der Vorſchule des Realgymnaſiums aufrückenden Schüler befreit.
Die Schüler, welche in die 7. Klaſſe eintreten wollen, müſſen das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben oder es ſpäteſtens bis zum 30. September 1899 vollenden. Dieſelben haben außerdem folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:
a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und leſen zu können;
b) Genügende Sicherheit in der Rechtſchreibung der häufig vorkommenden Wörter;
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes; d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Darmſtadt, den 22. März 1899. Großherzogliche Direktion der Oberrealſchule. Dr. Srhr. v. Gall.


