Jahrgang 
1898
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9.

Auch der Geburtstag Sr. Majeſtät des Kaiſers Wilhelm II. brachte uns einen feierlichen Schulaktus. Herr Reallehrer Lade gedachte in ſeiner Feſtrede des nachwirkenden Einfluſſes der idealen Geſtalt der Königin Luiſe auf ihre Nachkommen.

Die mündliche Prüfung der Abiturienten aus den erſten Klaſſen fand unter dem Vorſitze des Direktors als Regierungskommiſſär am 15. und 16. März 1897 und nachträglich am 19. November desſelben Jahres vorſchriftsmäßig ſtatt.

Den Beſtimmungen über die monatlichen Ausflüge der Schüler mit den Lehrern wurde gewiſſenhaft entſprochen.

Wegen allzu großer Hitze fiel der Unterricht an drei Nachmittagen aus.

VI. Mitteilungen an die Ektern und Bekanntmachung.

Der Unterricht im neuen Schuljahre beginnt Dienstag, den 19. April, vormittags 9 Uhr.

Die Prüfung neu eintretender Schüler erfolgt am Montag, den 18. April, vormittags von 9 Uhr ab.

Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Realſchule und die Primen der Oberrealſchule werden im Schulgebäude Samstag, den 16. April, vormittags von 9 bis 12 Uhr, angenommen. Die aufzunehmenden Schüler müſſen bei der Anmeldung Geburts- und Impfſchein oder Beſcheinigung über erfolgreiche Wiederimpfung neben dem Abgangszeugnis der früher beſuchten Lehranſtalt mitbringen. Selbſtredend ſind hiervon die aus der Vorſchule des Realgymnaſiums aufrückenden Schüler befreit.

Die Schüler, welche in die 7. Klaſſe eintreten wollen, müſſen das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben oder es ſpäteſtens bis zum 30. September 1898 vollenden. Dieſelben haben außerdem folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und leſen zu können;

b) Genügende Sicherheit in der Rechtſchreibung der häufig vorkommenden Wörter;

c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes; d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

Darmſtadt, den 30. März 1898.

Großherzogliche Direktion der Realſchule. Dr. Srhr. v. Gall.