Jahrgang 
1895
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Die Anweſenheit Seiner Majeſtät des Kaiſers am 15. Oktober 1894 wurde von ſeiten der hieſigen Schulen durch Beteiligung an der Spalierbildung während der Einfahrt feſtlich begangen.

Zur Vorfeier der auf einen Tag fallenden Geburtstage der Allerhöchſten Herr⸗ ſchaften, Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs und Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin, hatten wir am Samstag den 24. Oktober eine wohlgelungene Schulfeier in der ſtädtiſchen Turnhalle, bei der Herr Reallehrer Dr. Weinsheimer die Feſtrede hielt. Derſelbe gab ein umfaſſendes Bild von dem Leben, den Beſtrebungen und der Thätigkeit des Landgrafen Philipp des Gelehrten von Butzbach.

Zur Vorfeier des Geburtstag Seiner Majeſtät des Kaiſers Wilhelm II. ver⸗ ſammelten wir uns am 26. Januar zu einem Schulfeſte in der Aula des Realgymnaſiums, bei der Herr Profeſſor Dr. Schmehl in eingehendem Vortrag die Jugendzeit unſeres Kaiſers bis zu ſeiner Thronbeſteigung ſchilderte.

Die vorgeſchriebenen monatlichen Schülerausflüge fanden pünktlich ſtatt. Wegen allzu großer Hitze fiel die Schule an 5 Nachmittagen aus.

Das laufende Schuljahr gedenken wir durch einen Schulaktus am Vormittag des 3. April l. J. zu ſchließen.

VI. Mitteilungen an die Eltern und Bekanntmachung.

Infolge Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 12. Oktober 1894 ſollen ſich am Schluſſe jeden Schuljahres die Schüler der erſten Klaſſe einer Abgangs⸗ prüfung unterziehen, über deren Ausfall ihnen ein Zeugnis der Reife ausgeſtellt wird.

Die Geſuche um Gewährung einer Freiſtelle müſſen bekanntlich jedes Jahr erneuert werden. Wir bitten darum, dieſe ſpäteſtens bis zum 10. April bei der Direktion einzureichen.

Austrittsanzeigen müſſen ſchriftlich der Direktion übergeben werden.

Die Angehörigen auswärtiger Schüler unterſtützt der Direktor gern bei Auswahl der Penſion und der zuverläſſigen Unterbringung ihrer Kinder. Auf alle Fälle iſt die Zuſtimmung des Direktors zu dieſer erforderlich, ebenſo wie derſelbe auch von jeder Veränderung in Penſion oder Koſthaus rechtzeitig in Kenntnis geſetzt werden muß. Kein Schüler darf an einem Wirtstiſche ſeine Koſt nehmen.

Der Unterricht im neuen Schuljahre beginnt:

Dienstag, den 23. April, vormittags 9 Uhr.

Die Prüfung neu eintretender Schüler erfolgt am Montag, den 22. April, vormittags von 9 Uhr ab.

Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Realſchule werden im Schulgebäude(Pädagog) Samstag, den 20. April, vormittags von 9 bis 12 Uhr angenommen. Die aufzunehmenden Schüler müſſen Geburts⸗ und Impfſchein oder Beſcheinigung über erfolgreiche Wiederimpfung neben dem Abgangszeugnis der früher beſuchten Lehranſtalt mitbringen. Selbſtredend ſind hiervon die aus der Vorſchule des Realgymnaſiums aufrückenden Schüler befreit.

Die Schüler, welche in die 7. Klaſſe eintreten wollen, müſſen das 9. Lebensjahr zurückgelegt