Jahrgang 
1882
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I. Die Lehre. A. Lehrplan der Realſchule I. Ordnung.)

1. Religion.

Evangeliſcher Religionsunterricht.

Sexta H. u. O.: Bibliſche Geſchichte des alten Teſtaments; Geographie von Paläſtina; die 10 Gebote erklärt und gelernt, ſowie eine Anzahl Sprüche und Lieder.

Quinta H. u. O.: Bibliſche Geſchichte des neuen Teſtaments; Erklärung des Kirchenjahrs; die 3 Glaubensartikel erklärt und eingeprägt, ſowie eine Anzahl Sprüche und Lieder.

Quarta H. u. O0.: Lehre von der Offenbarung in der heiligen Schrift, 1. und 2. Artikel. Erlernung mehrerer Kirchenlieder und der erforderlichen Belegſtellen aus der heiligen Schrift.

Tertia H. u. O.: Erklärung des dritten Artikels, im Anſchluß daran die Lehre von der Kirche mit einem Ueberblick über die Reformationsgeſchichte. Lehre von den Gnadenmitteln, dem geheiligten Chriſtenleben.

Unter⸗Secunda HI. u. 0.: Einleitung in die heilige Schrift, die Entwickelung des Reiches Gottes in dem alten Teſtamente. Ausgewählte Stücke aus den verſchiedenen Büchern des alten Teſtaments geleſen und zum Teil gelernt.

Ober⸗Secunda: Neuteſtamentliche Zeitgeſchichte. Einführung in die Schriften des neuen Teſta⸗ ments; Lebensbild Jeſu nach den 4 Evangelien; Gründung und Entwickelung der chriſtlichen Kirche in der apoſtoliſchen Zeit; Charakterbild des Apoſtels Paulus nach der Apoſtelgeſchichte und den Briefen. Aus⸗ gewählte Abſchnitte aus den Evangelien und der Apoſtelgeſchichte wurden geleſen und erklärt.

Unter⸗Prima: Kirchengeſchichte bis zur Reformation, mit beſonderer Hervorhebung des Zuſtandes und der Entwickelung der Kirche in den erſten chriſtlichen Jahrhunderten; Verfaſſung, Kultus, Lehre und Leben während dieſer Zeit.

Ober⸗Prima: Allgemeine Religionsgeſchichte. Erklärung der religiöſen Grundbegriffe rückſichtlich ihrer Entſtehung und Entwickelung. Die Kirchengeſchichte von der Reformation an. Im Anſchluß an die Reformationsgeſchichte kurze Darſtellung der Unterſcheidungslehren der einzelnen Confeſſionen.

*) In den mit 0. bezeichneten Klaſſen, die das Schuljahr zu Oſtern beginnen, iſt ſelbſtverſtändlich nur ein entſprechender Teil der Penſen erledigt worden.

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