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VIII. Anfang des Anterrichts, Bedingungen der Aufnahme in die Schule.
1. Der Unterricht beginnt in allen Klaſſen
Mittwoch den 11. October, vormittags 9 Uhr.
Die Eintrittsprüfungen finden am 10. October, Vormittags von 9 Uhr ab, ſeatt.
2. Realſchule I. und II. Ordnung. Anmeldungen neu eintretender Schüler werden im Realſchulgebäude Montag den 9. October, vormittags von 9—12 Uhr und nachmittags von 3—5 Uhr angenommen. Entlaſſungszeugnis aus der früheren Schule, Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen.
Für die Aufnahme in die unterſte Klaſſe— Sexta der Realſchule I. Ordnung oder Klaſſe VI. der Realſchule II. Ordnung— ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:
a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu können.
b) Ziemliche Sicherheit in der Nechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Lebens vorkommenden deutſchen Wörter.
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes.
d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen.
Das Schulgeld beträgt jährlich für Schüler der Sexta, Quinta und Quarta R. I. O., ſowie für Klaſſe VI., V. und IV. R. II. O. 60 Mark; für Tertia, Unter⸗ und Ober⸗Secunda R. I. O., ſowie für Klaſſe III., II. und I. R. II. O. 72 Mark; für Unter⸗ und Ober⸗Prima R. I. O. 84 Mark. Von Brüdern, welche die Realſchule beſuchen, wird dem zweiten ein Drittel des Schulgeldes, dem dritten und folgenden die Hälfte deſſelben erlaſſen.
3. Vorſchule. Anmeldungen können Montag den 9. October, vormittags von 9—12 Uhr und nachmittags von 3—5 Uhr im Pädagoggebäude geſchehen, Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen, Zeugnis der früheren Schule von der 4. Oſterklaſſe an. Das Aufnahmealter iſt
vollendetes 6. Lebensjahr für die 4. Klaſſe,
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Das Schulgeld für ſämmtliche Klaſſen der Vorſchule beträgt 60 Mark jährlich. Für Brüder, welche die Vorſchule beſuchen, treten die gleichen Schulgeldermäßigungen wie bei der Realſchule ein. Bei Berechnung dieſer Ermäßigung werden die Schüler beider Anſtalten durchgezählt, ſo daß für Schüler der Vorſchule das ermäßigte Schulgeld auch dann in Anrechnung kommt, wenn ältere Brüder zwar nicht in der Vorſchule, wohl aber in der Realſchule ſich befinden. Schüler, welche die oberſte Vorſchulklaſſe erfolgreich durchgemacht haben, treten ohne weitere Prüfung in die Realſchule über.
4. Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden darauf aufmerkſam gemacht, daß wegen Unter⸗ bringung der letzteren zur Sicherung gehöriger Aufſicht Rückſprache mit der Direktion zu nehmen iſt, bei welcher auch vorgängige Anzeige von einem Wohnungswechſel ſolcher Schüler ſtattzufinden hat.
Großherzogliche Direktion der Realſchule.
Albert.


