Jahrgang 
1877
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28) Dr. Osann, Arthur, Advokat. 32) Ruths, August, Zimmermeister. 29) Röhrich, Philipp, Bäckermeister. 33) Schneider, Martin, Ziegeleibesitzer. 30) Ritsert, Karl, Bierbrauereibesitzer. 34) Schwab, Wilhelm, Rentner.

31) Roll, Martin, Kaufmann. 35) Wolfskehl, Otto, Banquier.

Der ausführende Baumeister des Realschulgebäudes ist der Stadtbaumeister Eduard Hechler.

Darmstadt, am 30. Mai 1877. Lorey.

Sehr erfreulich für die Schule war die Erweiterung der Berechtigungen, welche an die bestandene Maturitätsprüfung einer Realschule I. Ordnung geknüpft sind. Zwar war schon in der Ansprache, welche seiner Zeit vor Errichtung der hiesigen Realschule I. Ordnung von dem Director an die Eltern erlassen wurde, darauf hingewiesen, dass diejenigen Rechte, welche mit dem Maturitätszeugnisse der früheren,höheren Gewerbschule danntechnischen Schule verbunden waren, auf die Zeugnisse der Realschule I. Ordnung übertragen werden würden, und der Brauch hatte auch seither dies bestätigt, allein eine eigentliche Berechtigung war es nicht. Seine Königliche Hoheit der Grossherzog haben nun zu bestimmen geruht, dass zu den allgemeinen Prüfungen im Finanz- und technischen Fache, für welches die Kenntniss der griechischen Sprache nicht verlangt wird, für die Zukunft auch solche Candidaten zugelassen werden, welche die Maturitätsprüfung an einer Realschule I. Ordnung bestanden haben(Bekanntmachung Grossh. Ministeriums der Finanzen vom 19. Juli 1877, Regierungsblatt Nr. 37, S. 314). Es ist dadurch der bisher massgebende§. 3 der Verordnung vom 20. September 1853 abgeändert. Als Stellen, wozu die bestandenen allgemeinen Prüfungen berechtigen, sind in§. 2 dieser Verordnung bezeichnet:

Alle Stellen in den dem Ministerium der Finanzen untergeordneten Collegien, die Secretariate dieser Collegien, Kassiere der Hauptstaatskasse. Ferner: 1) im Finanzfach für die Stellen der Steuercommissarien, des Steuerinspectors und dessen Sub- stitute, der Rentbeamten, Obereinnehmer und Oberzollinspectoren; 2) bei dem Forstfach für die Stellen der Forstmeister und der Oberförster; 3) bei dem Baufach, Berg-, Hütten-, Salinen- und Eisenbahnwesen für die Stellen der Provinzial- und Kreisbaumeister, der Bergmeister, der Salinen-Inspectoren und Eisenbahn-Ingenieure.

Hierzu die Berechtigungen, welche in der Verordnung für die Prüfungen der Gymnasial- und Reallehramtsaspiranten vom 14. März 1876,§. 3.(Regierungsblatt Nr. 17, S. 206) enthalten sind und die Berechtigungen, welche, wie in unserem vorjährigen Programm mitgetheilt ist, durch die Bekanntmachung des Reichskanzleramtes vom 3. Mai 1876 für den Militär-, Marine- und Postdienst unserer Realschule I. Ordnung zuerkannt sind, so ergiebt sich daraus, dass ausser zu allen poly- technischen Studien, auch zum Studium des Cameral- und Forstfachs, des Berg- und Hüttenwesens, des Studiums für das mathematisch-naturwissenschaftliche Lehramt auf Universitäten das Maturitäts- zeugniss einer Realschule I. Ordnung Zulassung giebt, ausserdem Befreiung vom Porteépéefähnrichs- examen für den Dienst auf Avancement in der Armee, Eintritt als Kadett in die Kaiserlishe Marine und als Posteleve in den Postdienst.

Die Errichtung der 3 neuen Parallelklassen und der Uebergang des provisorischen Reallehrers Herrn Strack in den Kirchendienst machte die Erwerbung neuer Lehrkräfte nöthig. Es wurden daher mit Beginn des neuen Schuljahres als Lehrer an der hiesigen Realschule angestellt: definitiv Herr Becker, früher Reallehrer in Michelstadt, provisorisch Herr Feder, Herr Schmehl, Herr Münch; Herr Förmes, Lehrer an der höheren Mädchenschule, übernahm einen Theil des Zeichenunterrichts.