Jahrgang 
1928
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Jungen in die Oberrealſchule oder in das Reformrealgymnaſium ſchicken wollen, erſt drei Jahre ſpäter zu treffen iſt als bisher, nämlich erſt dann, wenn der Schüler die drei Klaſſen Sexta bis Quarta durch⸗ laufen hat, während früher unſere Eltern ſchon beim Eintritt ihrer Kinder in die Sexta zwiſchen der Normalklaſſe und der Reformklaſſe wählen mußten.

Die Liebigs⸗Oberrealſchule zeigt daher ſeit Oſtern 1926 folgende Schulgliederung: Abſchluß: Reifeprüfung.

13. Schuljahr ½ O Oberprima 12. 5 F( Unterprima E 2

11. 5 S 0◻ Oberſekunda 8 8 5

] AReife für Oberſekunda 5 2 5

10. 7 8 Q unterſekunda E2* 5&

9. 2 Obertertia HE*

8. 7 ²Q untertertia H

75 Quarta 0

6. Quinta 6 Gemeinſamer Unkerbau 5. 4, Sexta 0

4. Schuljahr O

3. 5 O

2. 5 Grundſchule 1. 5, O

Der Vorteil des gemeinſamen Unterbaus wird in Zukunft noch bedeutend vergrößert, wenn die Beſtrebungen von Eltern und Schule verwirklicht werden, die darauf hinausgehen, bis Obertertia ein⸗ ſchließlich gemeinſamen Unterricht für Oberrealſchulklaſſen und reformrealgymnaſiale Klaſſen einzuführen. Entſprechende Anträge ſind bereits bei dem Miniſter für Kultus und Bildungsweſen geſtellt. Bei ihrer Genehmigung hätten die Eltern ihre Entſcheidung erſt am Ende der Obertertia zu treffen, d. h. nachdem ihr Kind fünf Jahre unſere Schule beſucht hat; und je älter das Kind iſt, um ſo leichter kann eine ſolche Entſcheidung getroffen werden.

Es muß aber auch hier darauf aufmerkſam gemacht werden, daß nur zwiſchen Oberrealſchule und Reformrealgymnaſium, den beiden an unſerer Schule vertretenen Schulformen, dieſer gemeinſame Unterbau beſteht, nicht etwa zwiſchen anderen höheren Schulen.

In die Liebigs⸗Oberrealſchule werden Söhne von Familien aufgenommen, die in der Rhein⸗ ſtraße, Alexanderſtraße, Dieburgerſtraße und nördlich davon wohnen, ſowie diejenigen Auswärtigen, die am Haupt⸗ und Nordbahnhof und mit der Elektriſchen von Griesheim, Eberſtadt und Arheilgen ankommen. Vorzulegen ſind bei der Anmeldung ein Auszug aus dem ſtandesamtlichen Geburtsregiſter, in dem der Rufnahme unterſtrichen ſein muß, eine Beſcheinigung über die erfolgte Impfung oder Wiederimpfung und das Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule.

Zur Aufnahme in die Sexta werden zugelaſſen:

1. Schulkinder nach vierjähriger Grundſchulpflicht, 2. im Einzelfall beſonders leiſtungsfähige Schulkinder nach Anhören des Grundſchullehrers unter Genehmigung der Schulaufſichtsbehörde ſchon nach dreijähriger Grundſchulpflicht.

Die Aufnahmeprüfungen finden Montag, den 23. April 1928 von 8 Uhr ab ſtatt. Der Unter⸗ richt beginnt am Dienstag, den 24. April 1928, um 8 Uhr.

Anmeldungen für das neue Schuljahr werden noch während der Oſterferien angenommen.

Das Schulgeld beträgt monatlich 17,50 RM. bei einem in Schulausbildung ſich befindenden Kind,

je 14,50 zwei 5 Kindern, je 1 1 50 drei 1 7

je 9 vier. 1

je 6, 5 0 fünf

e 4 ſechs u. mehr

1 1 Es iſt Sache der Eltern, uns zu Beginn des neuen Schuljahres Nachweiſe über ihre in Schul⸗ ausbildung befindlichen Kinder vorzulegen. Die anderen Schulen ſind verpflichtet, entſprechende Ausweiſe koſtenlos auszuſtellen. Zweckmäßig geſchieht dies in Form von Sammel⸗Beſcheinigungen für alle Schüler und Schülerinnen, deren Brüder unſere Anſtalt beſuchen.

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