Einſprüche gegen den Schulgeldanſatz ſind ſtets an die Direktion, nicht an die Kaſſe der Liebigs⸗ Oberrealſchule zu richten. Schulgelderlaß kann nicht gewährt werden, auch nicht von dem Miniſterium für Kultus und Bildungsweſen. Geſuche um Erlaß des Schulgeldes ſind zwecklos.
Freiſtellen werden auf Nachſuchen an ſolche Schüler verliehen, die durch gute Befähigung, tüchtiges Beſtreben und tadelfreies Verhalten ſich auszeichnen und den Nachweis der Bedürftigkeit erbringen. An neu eintretende Schüler werden in der Regel Freiſtellen nicht vergeben. Die Freiſtellengeſuche müſſen jedes Jahr erneuert werden, ſie ſind ſpäteſtens bis zum Beginn des neuen Schuljahres an die Direktion einzureichen und ausführlich zu begründen.
Um bei dem ungeſunden Andrange zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht ge⸗ wachſene Schüler vor ſpäteren Enttäuſchungen zu ſchützen und um ſie rechtzeitig den Uebergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entſprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu laſſen, hat das Landesamt für das Bildungsweſen beſtimmt, daß Schüler, die in derſelben Klaſſe zum zweitenmal das Lehrziel nicht erreichen, durch Beſchluß des Klaſſenlehrerrats von dem weiteren Beſuch einer jeden Lehranſtalt derſelben Art ausgeſchloſſen werden können.
Geſuche um Befreiung von planmäßigen Unterrichtsſtunden werden von uns in der Regel nur auf Grund eines ärztlichen Zeugniſſes auf vorgeſchriebenem Muſter oder einer ſchulärztlichen Unterſuchung bewilligt.
Die Turn⸗ und Spielſtunden, ebenſo das Schwimmen ſind nach den neuen Lehrplänen für alle Schüler, die nicht durch das Zeugnis eines beamteten Arztes(des Kreis⸗ oder Schularztes) befreit ſind, verbindlich.*
Seit Herbſt 1927 iſt wieder die Kinderſpeiſung im Gange, an der etwa 100 Schüler teilnehmen. Sie erhalten jeden Morgen in der großen Pauſe warme Milch mit einem Brötchen für 10 Pfg., 20 be⸗ dürftige Schüler nehmen koſtenlos teil. Wir können dieſe Einrichtung den Eltern unſerer Schüler beſtens empfehlen.
1 Für auswärtige Schüler ſteht ein Aufenthaltsraum, für Fahrräder ein Fahrradraum zur Verfügung.
Auf Grund eines Vertrags, den das Landesamt für das Bildungsweſen mit der Naſſauiſchen Landes⸗ verſicherungsbank in Wiesbaden abgeſchloſſen hat, ſind ſeit Oſtern 1927 ſämtliche Schüler der höheren Lehranſtalten Heſſens gegen Unfälle in der Schule, auf Spaziergängen und Ausflügen der Schule oder auf dem Schulwege verſichert. Der Verſicherungsbeitrag beträgt für jeden Schüler 0,70 RM. Dafür erſetzt die Geſellſchaft die etwa notwendigen Heilkoſten, ſoweit ſie nicht durch eine Krankenkaſſe oder Familienkrankenverſicherung zu tragen ſind, bis zum Betrage von 1500 RM. und verpflichtet ſich bei bleibender Invalidität zu einer Kapitalzahlung bis zu 15000 RM. Die Verſicherungsbeiträge der Schüler ſind pflichtgemäß zu entrichten und werden jeweilig bis zum 15. Mai eingezogen.
Nach Meldung eines Unfalls innerhalb 3 Tagen wird von der Schule aus Schadenanzeige erſtattet. Die Regelung der Schadenerſatzanſprüche erfolgt unmittelbar zwiſchen dem Vater oder ſeinem Stell⸗ vertreter und der Verſicherungsgeſellſchaft. Wie berechtigt der Abſchluß eines ſolchen Vertrages iſt, zeigt die Tatſache, daß an unſerer Anſtalt allein im letzten Schuljahr bei 22 Unfällen von der Verſicherung Gebrauch gemacht wurde.
Für bedürftige und unbemittelte Schüler haben wir eine Hilfsbücherei eingerichtet, die jetzt rund 800 Bände enthält. Aus ihr können die notwendigen Schulbücher gegen eine geringe Gebühr entliehen werden. Im vergangenen Schuljahr wurden nur 340 Bände ausgeliehen. Wir weiſen deshalb die Eltern an dieſer Stelle nochmals auf dieſe Wohlfahrtseinrichtung hin.— Die Beſtände der Bücherei werden dauernd vermehrt.
Wir bitten die Eltern, den Leſeſtoff ihrer Kinder zu überwachen. Wir ſtellen gerne Verzeichniſſe empfehlenswerter Bücher zur Verfügung, und die Lehrer erteilen bei Anſchaffungen auf Wunſch Rat. Dem Leſebedürfnis unſerer Zöglinge kommen wir durch eine ſorgfältig ausgewählte Schulbücherei ent⸗ gegen, die jedem Geſchmack Rechnung trägt.
Da nur durch enges Einvernehmen mit dem Elternhaus Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung erreicht werden können, bitten wir die Angehörigen unſerer Schüler, in allen Fällen, in denen ihnen eine Auskunft oder ein Rat erwünſcht ſcheint, ſich vertrauensvoll mit dem Fachlehrer, dem Klaſſenführer oder der Direktion in Verbindung zu ſetzen. Ebenſo iſt uns jede Mitteilung wertvoll, die die Eltern über Veranlagung ihrer Kinder, körperliche Gebrechen u. a. uns zukommen laſſen. Wir werden, ſoweit es im Klaſſenunterricht möglich iſt, hierauf gebührende Rückſicht nehmen.
Wir empfehlen den Angehörigen unſerer Zöglinge, darauf zu achten, daß die Kinder ihre Zeit verſtändig einteilen und die Arbeiten ſorgfältig und in ſauberer Schrift anfertigen. Nützlich dürfte es ſein, wenn die Eltern von den Klaſſenarbeiten, die, wie ihnen zu Anfang eines jeden Schuljahres bekannt⸗ gegeben wird, an beſtimmten Tagen geſchrieben und zurückgegeben werden, regelmäßig Einſicht nehmen. Wenn auch die ſchriftlichen Arbeiten nicht in erſter Linie maßgebend für die Beurteilung eines Schülers
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