Jahrgang 
1927
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Die neue Oberrealschule läßt die neueren Sprachen(Französisch und Englisch) etwas zurücktreten. Sie pflegt die Ausbildung des Geistes, wenn man von den deutschkundlichen Kernfächern und den Fremdsprachen absieht, hauptsächlich an den Bildungsstoffen der mathe- matisch-naturwissenschaftlichen Fächer. Wie an der alten Oberrealschule kann von der Unter- sekunda ab Latein freiwillig und außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts in 3(früher 2) Wochenstunden gelernt werden.

Das Reformrealgymnasium stellt die sprachliche Seite der Geistesbildung mehr in den Vordergrund, ohne jedoch Mathematik und Naturwissenschaften zu stark zurückzudrängen. Neue Sprachen und Mathematik und Naturwissenschaften sind vielmehr mit nahezu gleicher Stundenzahl vertreten. Dazu kommt von Untersekunda ab Latein, aber jetzt nicht mehr wie bei der alten Oberrealschule als Wahlfach außerhalb des eigentlichen Stundenplanes, sondern als verbindliches Fach mit 4 Stunden innerhalb der 30 wissenschaftlichen Wochenstunden.

Mit Genehmigung des Landesamtes für das Bildungswesen laufen seit Ostern 1926 an unserer Liebigs-Oberrealschule Parallelklassen der neuen Oberrealschule und des Reformreal- gymnasiums nebeneinander her. Für beide Klassenzüge ist der Unterbau in den Klassen Sexta bis Quarta gemeinsam. Es bedeutet dies einen unbestreitbaren Vorteil, weil damit die Ent- scheidung der Eltern, ob sie ihren Jungen in die Oberrealschule oder in das Reformrealgymnasium schicken wollen, erst drei Jahre später zu treffen ist als bisher, nämlich erst dann, wenn der Schüler die drei Klassen Sexta bis Quarta durchlaufen hat, während früher unsere Eltern schon oin Eintritt ihrer Kinder in die Sexta zwischen der Normalklasse und der Reformklasse wählen mußten.

Die Liebigs-Oberrealschule zeigt daher seit Ostern 1926 folgende

Schulgliederung: Abschluss:; Reifeprüfung. 13. Schuljahr Oberprima E 12. e 5 Unterprima E 0 11. ²◻ Obersekunda H 6 3 5 S+ ν 9. 5 Mittlere Reife. 5 8 2 10 8 Untersekunda 83 8 5 A 9. 3 Obertertia HB* 8 Untertertia EH 7. Quarta 0⁴ 6. Quinta 0 Gemeinsamer Unterbau 5 Sexta 0⁴ D 4. Schuljahr O 3. 5 2 Grundschule 2 Q 148 5.

In die Liebigs-Oberrealschule werden Söhne von Familien aufgenommen, die in der Rheinstraße, Alexanderstraße, Dieburger Straße und nördlich davon wohnen, sowie diejenigen Auswärtigen, die am Hauptbahnhof und mit der Elektrischen von Griesheim, Eberstadt und Ar- heilgen ankommen. Vorzulegen sind bei der Anmeldung ein Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister, in dem der Rufnahme unterstrichen sein muß, eine Bescheinigung über die er- folgte Impfung oder Wiederimpfung und das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule.

Zur Aufnahme in die Sexta werden zugelassen:

1. Schulkinder nach vierjähriger Grundschulpflicht,

2. im Einzelfall besonders leistungsfähige Schulkinder nach Anhören des Grundschul- lehrers unter Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde schon nach dreijähriger Grund- schulpflicht.