Jahrgang 
1927
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Die Aufnahmeprüfungen finden Montag, den 25. April 1927 von 8 Uhr ab statt. Der Unterricht beginnt am Dienstag, den 26. April 1927, um 8 Uhr.

Das Schulgeld beträgt monatlich 17,50 R.-Mk. bei einem in Schulausbildung sich befindenden Kind,

je 14,50 zwei Kindern, je 11,50 drei»» je 9. vier je 6,50 fünf je 4 7 sechs u. mehr*

Es ist Sache der Eltern, uns zu Beginn des neuen Schuljahres Nachweise über ihre in Schulausbildung befindlichen Kinder vorzulegen.

Einsprüche gegen den Schulgeldansatz sind stets an die Direktion, nicht an die Kasse der Liebigs-Oberrealschule zu richten. Schulgelderlaß kann nicht gewährt werden, auch nicht von dem Landesamt für das Bildungswesen. Gesuche um Erlaß des Schulgeldes sind zwecklos.

Freistellen werden auf Nachsuchen an solche Schüler verliehen, die durch gute Be- fähigung, tüchtiges Bestreben und tadelfreies Verhalten sich auszeichnen und den Nachweis der Bedürftigkeit erbringen. An neu eintretende Schüler werden in der Regel Freistellen nicht ver- geben. Die Freistellengesuche müssen jedes Jahr erneuert werden, sie sind spätestens bis zum Beginn des neuen Schuljahres an die Direktion einzureichen und ausführlich zu begründen.

Um bei dem ungesunden Andrange zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachsene Schüler vor späteren Enttäuschungen zu schützen und um sie rechtzeitig den Uebergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entsprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu lassen, hat das Landesamt für das Bildungswesen bestimmt, dass Schüler, die in der- selben Klasse zum zweitenmal das Lehrziel nicht erreichen, durch Beschluss des Klassenlehrerrats von dem weiteren Besuch einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden können.

Gesuche um Befreiung von planmäßigen Unterrichtsstunden werden von uns in der Regel nur auf Grund einer schulärztlichen Untersuchung bewilligt.

Die Turn- und Spielstunden, ebenso das Schwimmen sind nach den neuen Lehrplänen für

alle Schüler, die nicht durch das Zeugnis eines beamteten Arztes(des Kreis- oder Schularztes) befreit sind, verbindlich.

Wir bitten die Eltern, den Lesestoff ihrer Kinder zu überwachen. Wir stellen gerne Verzeichnisse empfehlenswerter Bücher zur Verfügung, und die Lehrer erteilen bei Anschaffungen auf Wunsch Rat. Dem Lesebedürfnis unserer Zöglinge kommen wir durch eine sorgfältig aus- gewählte Schülerbücherei entgegen, die jedem Geschmack Rechnung trägt.

Für bedürftige und unbemittelte Schüler haben wir eine Hilfsbücherei eingerichtet, aus der sie die notwendigen Schulbücher unentgeltlich oder gegen eine geringe Gebühr entleihen können. Wir sind bemüht, ihre Bestände dauernd zu vermehren. Für auswärtige Schüler stehen ein Aufenthalts- und ein Fahrradraum zur Verfügung.

Da nur durch enges Einvernehmen mit dem Elternhaus Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung erreicht werden können, so bitten wir die Angehörigen unserer Schüler, in allen Fällen, in denen ihnen eine Auskunft oder ein Rat erwünscht scheint, sich vertrauensvoll mit dem Fachlehrer, dem Klassenführer oder der Direktion in Verbindung zu setzen. Ebenso ist uns jede Mitteilung wertvoll, die die Eltern über Veranlagung ihrer Kinder, körperliche Gebrechen u. a. uns zukommen lassen. Wir werden, soweit es im Klassenunterricht möglich ist, hierauf gebührende Rücksicht nehmen.

Wir empfehlen den Angehörigen unserer Zöglinge, darauf zu achten, daß die Kinder ihre Zeit verständig einteilen und die Arbeiten sorgfältig und in sauberer Schrift anfertigen. Nütz- lich dürfte es sein, wenn die Eltern von den Klassenarbeiten, die, wie ihnen zu Anfang eines jeden Schuljahres bekanntgegeben wird, an bestimmten Tagen geschrieben und zurückgegeben werden, regelmäßig Einsicht nehmen. Wenn auch die schriftlichen Arbeiten nicht in erster Linie maßgebend für die Beurteilung eines Schülers sind, so bieten sie den Eltern doch meist einen gewissen Anhalt für die Beurteilung der Fortschritte ihrer Kinder. Bemerken sie einen erheblichen Rückgang in den Leistungen, oder erhalten sie von der Schule Nachricht über