Jahrgang 
1931
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6. Die in derSchulordnung(§ 3) erwähnte und von der oberſten Schulbehörde abgeſchloſſene Zwangsunfallverſicherung iſt auf ein weiteres Jahr verlängert worden. Der Jahresbeitrag be⸗ trägt 2. RM. Jedem Schüler wird ein Merkblatt ausgehändigt werden, das die bei Eintritt eines Unfalls beſonders zu beachtenden Vertragsbeſtimmungen enthält.

7. DerVerein Ludwig⸗Georgs⸗Gymnaſium, der im Jahre 1929 bei der 300⸗Jahrfeier unſerer Anſtalt gegründet wurde, zählt bisher etwa 415 Mitglieder. Er hofft auf weiteren Zuwachs und iſt für jede Unterſtützung durch Rat und Tat dankbar.

Der Verein verfolgt nach dem Beſchluß der zahlreich beſuchten Gründungs⸗Verſammlung vom 31. Auguſt 1929 das Ziel, Wohlfahrtsaufgaben des humaniſtiſchen Gymnaſiums zu Darmſtadt zu dienen. Zur Erfüllung dieſer Zwecke ſtehen bereits Stiftungen zur Verfügung. Sie ſollen unter dem Namen

Gedächtnisſtiftung

zum ehrenden Gedenken der im Weltkrieg gefallenen Lehrer und Schüler des Ludwig⸗Georgs⸗ Gymnaſiums und des ehemaligen Neuen Gymnaſiums dazu dienen, bedürftigen Schülern, insbeſondere Kindern von ehemaligen Angehörigen des Ludwig⸗Georgs⸗ Gymnaſiums und des Neuen Gymnaſiums und von im Weltkrieg Gefallenen, den Beſuch des Ludwig⸗ Georgs⸗Gymnaſiums zu ermöglichen oder zu erleichtern, und unter dem Namen

Jubiläumsſtiftung

den Zwecken der Schule in der Art dienen, daß dieſer Mittel zur Verfügung geſtellt werden, die von anderer Seite nicht oder nicht in ausreichendem Maße beſchafft werden können. Gedacht iſt hierbei ins⸗ beſondere an Einrichtungen und Veranſtaltungen, die möglichſt vielen Schülern zugute kommen, wie z. B. Erleichterung von Schülerwanderungen, Verſchönerung von feſtlichen Veranſtaltungen, Ermög⸗ lichung des Aufenthalts in einem Landheim und dergl.

Die Geſchäfte des Vereins leitet ein Vorſtand; ihm gehören an die Herren Sanitätsrat Dr. Noellner; Hölgesſtraße 12, 1. Vorſitzender; Oberregierungsrat Dr. Krebs, 2. Vorſitzender; Major a. D. u. Staatl. Lotterie⸗Einnehmer Külp, Hügelſtraße 2, Schriftführer; Studienrat Profeſſor Dr. Maſſing, Rechner. Poſtſcheckkonto Frankfurt a. M. 42188.

Dem Vorſtand ſteht ein Beirat, der aus 12 Mitgliedern beſteht, zur Seite.

8. In der Nummer 8 vom 10. Januar 1931 veröffentlichte dieDarmſtädter Zeitung folgende amt⸗ liche Mitteilung:

Strengere Schülerausleſe in den höheren Schulen. Der Miniſter für Kultus und Bildungs⸗ weſen hat für den Zugang zu den höheren Schulen und für die Schülerausleſe verſchärfte Beſtimmungen erlaſſen, die den Zweck haben, den allzuſtarken Beſuch der höheren Schulen einzuſchränken und dieſe von ungeeigneten Schülern zu befreien. Es wird beſtimmt, daß außer den Grundſchülern, die nach dreijährigem Schulbeſuch in die höhere Schule eintreten wollen, auch alle Schüler mit vier⸗ jähriger Grundſchulzeit ſofern ſie nicht die Note 1 oder 2 im Grundſchulzeugnis aufweiſen eine Prüfung in Deutſch und Rechnen zu beſtehen haben. Die Prüfung iſt vor Beginn der Oſterferien von der aufnehmenden Schule abzuhalten. Sodann haben alle in die höhere Schule eingetretenen Sextaner noch einmal eine bis zu den Sommerferien reichende Probezeit durchzumachen. Wer ſich in dieſer Probezeit noch als ungeeignet erweiſt, iſt alsbald in die Volksſchule zurückzuverſetzen. Vor der Zurück⸗ verſetzung ſoll den Eltern Gelegenheit zur Ausſprache gegeben werden.

Wenn innerhalb der höheren Schule ein Schüler auf der Unterſtufe(Sexta, Quinta, Quarta) zweimal ſitzen bleibt, muß er(unverſchuldete Fälle ausgenommen) aus der höheren Schule ausſcheiden. Ebenſo ein Schüler, der in derſelben Klaſſe zweimal ſitzen bleibt, einerlei auf welcher Stufe.

Wenn ein Schüler, der auf der Mittelſtufe(Unter⸗ und Obertertia und Unterſekunda) einmal ſitzen geblieben iſt, in Oberſekunda nicht verſetzt wird, kann er(unverſchuldete Fälle ausgenommen) auch bei Wiederholung dieſer Klaſſe nur mit genügendem Ergebnis nicht in die Prima aufgenommen werden. Es kann ihm jedoch ein Abgangszeugnis erteilt werden, das ihm die Primareife zuſpricht.

Das Landheim unſeres Gymnaſiums in Dorndiel.

In der Geſchichte unſerer Anſtalt iſt das abgelaufene Schuljahr durch die Errichtung eines Landheims von beſonderer Bedeutung. Gerade in den Nachkriegsjahren hat die Landheimbewegung in Deutſchland ſtark an Boden gewonnen und zur Gründung des Reichsverbandes deutſcher Schullandheime geführt. Die durchaus günſtigen Erfahrungen, die u. a. die hieſige Eleonorenſchule und das Realgymnaſium mit ihren Landheimen in Nie⸗ dernhauſen und Etzean gemacht haben, vor allem aber die bildenden und beſonders die erzieheriſchen Werte, die für jeden Schüler mit einem längeren Aufenthalt im Landheim, entfernt vom Schulort, verbunden ſind, veranlaßten uns, be im Jubeljahre unſerer Schule 1929 dem Gedanken, ein eigenes Landheim zu erwerben, näher zu treten.

ei der Dreijahrhundertfeier ſelbſt hat der Verein ehemaliger Schüler des L.⸗G.⸗G. die Zinſen einer grö⸗ ßeren Jubiläumsſpende in ſeiner Stiftungsurkunde gerade für dieſen beſonderen Zweck beſtimmt.

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