19. Nach einer Verfügung des Landesamts für das Bildungsweſen wurden mit Beginn des Schul⸗ jahrs 1927/28 ſämtliche Schüler und Schülerinnen der ſtaatlichen höheren Schulen des Volksſtaates Heſſen gegen Unfälle beim Schulbeſuch nach Maßgabe allgemeiner und beſonderer Bedingungen bei der Naſſauiſchen Landesverſicherungsbank in Wiesbaden verſichert. Der Verſicherungsbeitrag beträgt für jeden Schüler nur 70 Pfennige im Jahr. Die Schüler ſind dafür verſichert gegen alle Unfälle, die ſie im Schulgebäude, im Schulhof, beim Unterricht, beim Turnen und Spielen, bei Schulausflügen uſw., aber auch auf dem Wege zu und von der Schule betreffen. Die Leiſtungen umfaſſen 1. Erſatz der notwendigen Heilkoſten bis 1500 Mk. 2. Kapitalzahlung bei bleibender Invalidität bis 15 000 Mk. 3. Erſatz der Beſtattungskoſten bis 1500 Mk. Heilkoſten werden nur ſoweit erſtattet, als ſie nicht von einer Krankenkaſſe oder Krankenverſicherung zu tragen ſind.— Jeder Unfall iſt der Verſicherungsanſtalt unverzüglich anzuzeigen.— Der Direktor iſt jederzeit bereit, die Eltern eines Schülers, der einen Unfall erlitten hat, zu beraten. Mit Rückſicht auf alle möglichen Folgen und auf Grund der gemachten Erfahrungen empfehlen wir den Eltern dringend, durch Zahlung von 70 Pfennigen ſich die Vorteile einer ſolchen Unfallverſicherung für ihre Söhne zu ſichern.
20. Auch in dieſem Jahre haben wir von mancherlei Beweiſen wohlwollender Geſinnung zu berichten. Herr Fabrikant Georg Arnold ließ aus eigner Entſchließung koſtenlos den in unſerem Feſtſaal auf⸗ geſtellten Konzertflügel und' das im Singſaal ſtehende Klavier vollſtändig neu herrichten.
Ein Gönner unſerer Anſtalt, der uns ſchon mehrmals bedacht hat, überwies uns im Dezember eine Spende, mit der wir mehreren Schülern eine unverhoffte Weihnachtsfreude bereiten konnten.
Das Städtiſche Gaswerk ſpendete uns eine für Lehrzwecke hergerichtete Gasuhr.
Herr Dr. Wilbrand ſchenkte uns ein Modell zur Anatomie des menſchlichen Kopfes und verſchiedene biologiſche Sammlungen, Herr Apotheker Vietor ein großes Herbarium und eine Geſteinsſammlung aus Oſtafrika, Herr Carl W. Bümming in Firma H. L. Schlapp eine Anzahl Bücher, Frau Dr. Walz Kriſtall⸗ modelle, Schnecken und Mineralien, die Stadt Darmſtadt einen ausgeſtopften Wickelbär und einen Iltis, die Schüler Lotz(VI) eine Stockente, Baerwald(IIIb 1) 4 naturwiſſenſchaftliche Bücher, die Brüder Hohlwein(IIb 2 und Ib 1) Herbarien.— Kalbhenn, ſeither Ia 1, ſtiftete ein Bild des Turnvaters Jahn als Wanderpreis für die beſte Leiſtung im Schlagballſpiel.— Herr Geheimrat Welcker überwies uns einen Abdruck des„beſinnlichen Büchleins“, das unter dem Titel„Schulzeit und Lebensſchickſal“ zur Er⸗ innerung an die 50 jährige Jubelfeier der Abiturienten von 1877 erſchienen iſt.
Für dieſe wertvollen Geſchenke ſagen wir den gütigen Spendern herzlichen Dank, ebenſo aber auch Herrn Prof. Dr. Wöhler dafür, daß er, wie in den letzten 4 Jahren, den Abiturienten einen zweiſtün⸗ digen feſſelnden Vortrag über theoretiſche und phyſikaliſche Chemie hielt.
VII. Mitteilungen an die Eltern.
1. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 23. April 1928 mit den Aufnahmeprüfungen Gum 8 ½ Uhr, der Untericht am Dienstag, den 24. April um 8 Uhr.
2. Ferienordnung für 1928:
erſter letzter Ferientag Oſterferien: 1. April 22. April Pfingſtferien: 27. Mai 3. Juni Sommerferien: 14. Juli 12. Auguſt Herbſtferien: 30. Sept. 14. Okt. Weihnachtsferien: 23. Dez. 6. Jan. 1929
3. Anträge auf Gewährung von Freiſtellen müſſen alsbald nach Beginn des neuen Schuljahrs eingereicht werden, ebenſo Geſuche um Befreiung von einzelnen Unterrichtsfächern(Turnen, Schwimmen, Spielen uſw.)
Für derartige Anträge ſind die bei den Klaſſenführern erhältlichen Vordrucke beſtimmt.
4. Der Schulhof wird vormittags 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts, die Klaſſenzimmer werden 5 Minuten vor Anfang des Unterrichts geöffnet. Es iſt daher zwecklos, wenn Schüler ſich vor dieſer Zeit vor dem Schulgebäude einfinden. Sie werden durch das ermüdende Warten unfähig zur Arbeit und behindern den Straßenverkehr. Nur auswärtige Schüler, die mit der Eiſenbahn ankommen und vor der oben angegebenen Zeit am Schulgebäude eintreffen, dürfen ihre Klaſſenzimmer aufſuchen.
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