Jahrgang 
1898
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16.

In einem rechten Vertrauensverhältnis müſſen auch Lehrerkollegium und Direktor ſtehen. Dann wird unbeſchadet aller berechtigten Verſchiedenheit in Einzelfragen auch ohne imperativiſche Einwirkung im großen und ganzen jener einheitliche Geiſt an der Anſtalt herrſchen, der nötig iſt, wenn wir erzieheriſch wirken und uns erheben wollen über Examensfabriken. Folgende Leitſätze werden vorläufig als Richtlinien für das Augenmerk aller, die an der Anſtalt lehren, bezeichnet: Aller Unterricht ſei in erſter Linie Sachunterricht! Nur die Arbeit hat erzieheriſchen Wert, die ſelbſtändig geleiſtet wird und Luſt zum Weiterarbeiten weckt, die alſo die Selbſt⸗ thätigkeit des Schülers fordert und fördert. Nicht der äußerlich meßbare Beſitz von Kenntniſſen iſt das erzieheriſch Wertvollſte, ſondern die Hauptſache iſt der Weg, auf dem wir die Schüler Kenntniſſe erwerben laſſen. Alle Unterrichts⸗ wege und Unterrichtsſtoffe müſſen eine Prüfung beſtehen können, ob ſie dieſen erzieheriſchen Zwecken noch dienen, oder ob ſie nicht etwa auf einer für frühere Unterrichtsziele richtigen, für uns heute falſchen Überlieferung beruhen. Z. B. wird bei der Auswahl der Lektüre manches über Bord fallen, was die Jugend abſtößt. Geſunde Jugend hat das un⸗ bewußte Recht, abgeſtorbene Leſeſtoffe abzulehnen, ſie hat auch das Recht zu verlangen, daß man ihr von der Schönheit des klaſſiſchen Altertums nicht bloß bei Feſtakten ſpricht, ſondern daß man ſie wirklich in dieſe Welt hineinführt; allerdings nicht ohne harte Arbeit, aber doch mit einer Arbeit, deren Zweck wenigſtens den Verſtändigeren einigermaßen klar gemacht werden kann. Aus demſelben Grunde wird man die neueren Sprachen als lebende und nicht nach der Methode der alten Sprachen zu behandeln haben, zumal an dem Gymnaſium. Eine verſtändnisvolle Verwertung der geſicherten Er⸗ gebniſſe der Schulgeſundheitspflege iſt eine Ehrenpflicht des Lehrerſtandes.

Die Schüler müſſen eingedenk bleiben, daß die erſte Bedingung zur Mitarbeit an den vaterländiſchen Aufgaben neben einem geſunden Leib die Erziehung zur ſelbſtändigen Arbeit, zur Pflicht iſt. Weg mit allen Krücken, die die allein männlich-ehrenhafte Selbſtändigkeit des Arbeitens und Denkens und die Kräftigung des Willens hindern; fort auch mit den mannigfachen Formen der Unwahrhaftigkeit, die an unſeren deutſchen Schulen ebenſo in Geſtalt thörichter Eſelsbrücken, wie heimlichen, Körper und Geiſt ſchädigenden Wirtshausbeſuchs, und auch als ſchmachvolle, direkte Verlogenheit dem Lehrer gegenüber leider noch viel zu ſehr als erlaubt gilt, die das köſtliche Gut des Jüng⸗ lings, ſeine Ehre, beſchmutzt, und die deshalb mit allen Mitteln zu haſſen und zu verfolgen iſt. Der deutſche Gym⸗ naſiaſt ſoll mit friſchem Sinn und frohem Mut ſich draußen tummeln, im Spiel und Sport den Körper ſtärken, aber auch nicht vergeſſen, daß er auf geiſtigem Gebiete eine Aufgabe zu erfüllen berufen iſt, daß er einer Anſtalt an⸗ gehört, deren Kennzeichen die Vorbereitung zur Hochſchule mit deren wachſenden Anforderungen iſt. Er ſoll handeln lernen nach dem feierlichen Eid, den die atheniſchen Jünglinge in ihrem 18. Jahre ſchwuren:Das Vaterland will ich nicht verkleinern, ſondern größer hinterlaſſen, und den Glauben der Väter will ich ehren. Des ſei die Gottheit Zeuge!

Durch Allerhöchſte Entſchließung vom 15. September 1897 mit Wirkung vom 1. Oktober wurde Gymnaſiallehrer Dr. Otto zum Direktor der höheren Mädchenſchule zu Offenbach ernannt, der Lehrer an der Großh. Realſchule zu Darmſtadt Dr. Julius Leidolf ſowie der Lehrer an dem Großh. Gym⸗ naſium zu Bensheim Dr. Auguſt Ahlheim an unſere Anſtalt verſetzt.

Dem Gymnaſiallehrer Dr. Lindt wurde vom 1. Oktober ab ein halbjähriger Urlaub bewilligt; Lehramtsaſſeſſor Bodenſtein wurde mit demſelben Tage ſeines Dienſtes an unſerer Anſtalt entlaſſen, um die Verwaltung einer Lehrerſtelle an dem Gymnaſium zu Bensheim zu übernehmen.

Nachdem dem ſeitherigen Pfarraſſiſtenten dahier Lic. Dr. Erwin Preuſchen durch Miniſt.⸗Ver⸗ fügung vom 4. September 1897 mit Wirkung vom 1. Oktober die proviſoriſche Verwaltung einer Lehrer⸗ ſtelle an unſerer Anſtalt übertragen war, wurde er durch Allerhöchſte Entſchließung vom 9. Oktober zum Lehrer an der Anſtalt ernannt.

Dem Gymnaſiallehrer Dr. Helm wurde durch Allerhöchſte Entſchließung vom 10. November 1897 der Charakter als Profeſſor erteilt.

Am 25. November erhielt Prof. Friedrich durch die Gnade Sr. Kgl. Hoheit des Großherzogs das Ritterkreuz I. Kl. des Verdienſtordens Philipps des Großmütigen.

Acceſſiſt Auguſt Keßler, der zunächſt zur vollſtändigen Ableiſtung des zweiten Probejahres und dann als Volontär an der Anſtalt blieb und ihr bei der noch nicht ausreichenden Zahl von Lehrkräften eine ſehr dankenswerte Stütze war, wurde durch Min.⸗Verf. vom 18. Dezember 1897 zum Lehramts⸗ aſſeſſor ernannt und durch Min.⸗Verf. vom 10. Februar 1898 hauptſächlich zur Vertretung des durch