22 und auf dieſem Unterbau Oberklaſſen erhalten ſolle, in welche die Schüler aus dem Oſtercötus und dem Herbſtcötus der Unterſecunda übergehen. Bei dieſem Organiſationsplane wurde vorausgeſetzt, die Klaſſen würden von Oberſecunda an aufwärts kleiner werden. Bei dieſer Einrichtung ſollen die ſeit⸗ herigen Wechſelcöten erhalten bleiben, und in allen Klaſſen, von Sexta bis hinauf nach Oberprima, ſoll zu Oſtern und im Herbſte verſetzt werden(ſ. obige Beilage 332, S. 3).
Das Großherzogl. Miniſterium des Innern und der Juſtiz verordnete nun demgemäß zunächſt durch die Verfügung vom 24. September 1890(Nr. M. J. 24 960), daß am Ludwig⸗Georgs⸗Gym⸗ naſium von Sexta bis Unterſecunda die Oſter⸗ und Herbſtklaſſen getrennt bleiben, daß dagegen von Oberſecunda aufwärts immer eine Oſter⸗ und eine Herbſtabteilung in derſelben Klaſſe vereinigt werden und daß hiernach am Ludwig⸗Georgs⸗Gymnaſium zu Oſtern und im Herbſte Verſetzung und Reife⸗ prüfung ſtattfinden ſollen. Dabei wurde beſtimmt, daß die vollſtändige Durchfühung dieſer Organiſation allmählich erfolgen ſolle. 3
Dies geſchah bis jetzt in folgender Weiſe. Von den Oſterklaſſen, welche das Ludwig⸗Georgs⸗ Gymnaſium im Sommer 1890 gehabt hatte, wurden zu Beginn des Winterhalbjahrs 1890/91 zunächſt die geſamten Primen und Secunden, d. h. alle Schüler der Oſteroberprima, der Oſterunterprima, der Oſteroberſecunda(der jetzt wieder vereinigten Cöten A. u. B.) und der Oſterunterſecunda dem Neuen Gymnaſium zugewieſen, und das Ludwig-Georgs⸗Gymnaſium verlor hierdurch zunächſt die Oſterprimen und Oſterſecunden vollſtändig. Dagegen wurden die folgenden Oſterklaſſen, die das Ludwig⸗Georgs⸗ Gymnaſium im Sommer 1890 gehabt hatte: Oſterſexta, Oſterquinta, Oſterquarta, Oſteruntertertia, Oſterobertertia, vornehmlich nach der Lage der Wohnungen ihrer Schüler in je zwei Oſterparallelklaſſen in ſolcher Weiſe geteilt, daß die eine Serie dieſer parallelen Oſterklaſſen dem Neuen Gymnaſium, die andere Reihe dieſer Oſterklaſſen(VI— IIIa) dem Ludwig⸗Georgs⸗Gymnaſium zugewieſen wurde, und zwar mit der Beſtimmung, daß die Schüler dieſer Oſterklaſſen im Ludwig⸗Georgs⸗Gymnaſium all⸗ mählich bis zur Oberprima und bis zur Oſterreifeprüfung weitergeführt werden. Es müſſen alſo nach dem oben mitgeteilten neuen Organiſationsplan des Ludwig⸗Georgs⸗Gymaſiums von uns in den nächſten Jahren allmählich auch die Oſterabteilungen, bez. Oſterklaſſen: Oſterunterſecunda, Oſteroberſecunda, Oſterunterprima und Oſteroberprima, wieder hergeſtellt werden. Deshalb wird von uns über dem Unterbau unſrer gegenwärtigen Oſterklaſſen VI-IIIa zunächſt nach Oſtern 1891 die Oſterunterſecunda wieder hergeſtellt, ſo daß jetzt die Schüler unſrer Oſterobertertia in die neu zu er⸗ richtende Oſterunterſecunda verſetzt werden. Wir hoffen nun zuverſichtlich, daß die Schüler unſrer jetzigen Oſterklaſſen auch durch die Lehrſtufen Oberſecunda, Unterprima, Oberprima mit Hülfe allmählich herbeizuführender, zweckmäßigſter Organiſation zu der für uns in Ausſicht genommenen Oſterreifeprüfung geführt werden.— Bei der oben erwähnten Verteilung der Schüler der Oſterklaſſen auf das Neue Gymnaſium und das Ludwig⸗Georgs⸗Gymnaſium war zwiſchen den beiden Gymnaſien keine ganz beſtimmt feſtgeſetzte Demarkationslinie, ſondern eine ziemlich ſchwankende Zwiſchenzone maßgebend, die ſich vom nördlichen Teile der Heidelbergerſtraße durch den öſtlichen Teil des Luiſenplatzes, die obere Rheinſtraße und die Alexanderſtraße hinzog. In der Regel wurden die Schüler, welche weſtlich und nördlich von dieſer Zone wohnten, dem Neuen Gymnaſium zugewieſen; diejenigen, welche öſtlich und ſüdlich von dieſem Striche wohnten, fielen dem Ludwig⸗Georgs⸗Gymnaſium zu. Jedoch fanden auch Ausnahmen davon ſtatt. Die auf die Lage der Wohnungen gegründeten Wünſche der Eltern wegen Zuweiſung ihrer Söhne zu dem einen oder anderen Gymnaſium ſollten gemäß der Ver⸗ ordnung vom 24. Sept. 1890 thunlichſt Berückſichtigung finden.


