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Wegen zu grosser Hitze musste der Unterricht an 7 Tagen nach der 4. Unterrichtsstunde geschlossen werden.
Die Wiederimpfung der zwölfjährigen Schüler fand am 14. Mai und die Nachschau am 21. Mai 1908 statt.
Auch in diesem Jahre beteiligte sich eine grössere Anzahl von Schülern an den von Herrn Professor Wamser geleiteten freiwilligen Turn- und Spielstunden.
Während der Sommerferien hat die Stadtverwaltung im ganzen Hause eine elektrische Be- leuchtungsanlage einrichten lassen. Möge die Stadt ihren Dank für die aufgewandten Kosten in einer recht merklichen Stärkung der Sehkräfte unserer Schüler finden!
7. Geschenke.
Wiederum stellte der hiesige Vorschussverein zweihundert Mark zur Verfügung, um einer über das gesetzliche Mass hinausgehenden Zahl von Schülern Freistellen gewähren zu können.
Frau L. Held Wwe. schenkte anlässlich des Eintritts ihres Enkels Erich Melchior für die Naturaliensammlung 4 ausgestopfte Vögel.— J. Kagerah's Verlag in Hamburg überwies der Anstalt die neueste Kollektion seiner technologischen Lehrmittel Nr. 36:„Die Gewinnung und Verarbeitung der Kaffeebohne vom Zweig mit Blüten und Früchten bis zum gerösteten koffeinfreien Kaffee“.— Herr Wilhelm Fenchel aus Griedel schenkte eine Bekassine.
Weiter sind wir einer Anzahl Verlagsfirmen zu Danke verpflichtet, die Werke ihres Ver- lags unserer Bibliothek überwiesen haben.
Allen Gebern sei hiermit herzlicher Dank abgestattet.
8. Sonstiges.
Der Untersekundaner Wilhelm Schäfer aus Gambach hat am 30. Juni 1908 unter Mit- wirkung des Untersekundaners Karl Böck aus Butzbach einen Mitschüler vom Tode des Ertrinkens gerettet. Diese mit Mut und Entschlossenheit ausgeführte Rettung wurde in Beilage Nr. 27 des Grossherzoglich Hessischen Regierungsblattes und in der Darmstädter Zeitung vom 30. September 1908 zur öffentlichen Kenntnis gebracht.— Ausserdem hat der Direktor den beiden Schülern An- erkennungsschreiben Grossherzoglichen Ministeriums des Innern überreicht und dabei vor versam- melter Klasse nochmals die besondere Anerkennung des Grossherzoglichen Ministeriums ausgesprochen.
VIII. Mitteilungen an die Eltern.
1. Zensuren.
Durch Verfügung Grossherzoglichen Ministeriums des Innern Abteilung für Schulangelegen- heiten vom 5. Februar 1909 wurde bestimmt, dass fortan in allen Schul- und Prüfungszeugnissen das Urteil über die Leistungen der Schüler in einer der 5 nachstehenden Noten auszudrücken ist: 1= sehr gut, 2= gut. 3= im ganzen gut. 4= genügend und 5= U ungenügend.
2. Kontrolle der schriftlichen Schularbeiten.
Aus den Einträgen der Schüler in ihre Aufgabenhefte ist zu ersehen, an welchen Tagen eine Schularbeit geschrieben. die korrigierte Arbeit zurückzugeben und die Verbesserung der Schul- arbeit zu liefern ist. Zwischen dem Tage der Rückgabe und dem der Lieferung der Verbesserung sind die Hefte in den Händen der Schüler.
3. Häusliche Arbeiten.
Nach unseren Beobachtungen ist die Ursache unbefriedigender Leistungen in der Schule sehr häufig die Heranziehung der Schüler zu anstrengender Beihilfe im Berufe des Vaters. Um den unangenehmen Folgen vorzubeugen, warnen wir die Eltern ausdrücklich vor allzustarker Ver- wendung ihrer Söhne zu dieser Nebenbeschäftigung.
4. Schulgeld.
An Schulgeld werden erhoben für die Klassen Sexta, Quinta und Quarta jährlich 96 Mark
und für die übrigen Klassen jährlich 108 Mark.


