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7. Geſchenke: von den Oſterabiturienten 1900(Braun, Gebb, Günther, Humpf, Jaſſoy, Knaf, Kolb, Korndörfer, Lucius, Naumann, Seifert) eine Gocthebüſte mit Konſole zur Ausſchmückung des Klaſſenzimmers der Oberprima; von den Herbſtabiturienten 1900(Feick, Fink, Mülhens) eine Schillerbüſte mit Konſole zu dem gleichen Zwecke; von Herrn Forſtmeiſter Müller hier zwei ausgeſtopfte Vögel(Krickente und Waſſer⸗ ſchmätzer); von Verfaſſern oder Verlegern: May, Beiträge zur Stammeskunde der deutſchen Sprache; Büchmann, Geflügelte Worte, 20. Auflage; Schmoller, Sering und Wagner, Handels⸗ und Machtpolitik, 2 Bände; Beiträge zur Flotten-Novelle von Nauticus; Nauticus 1899, 1900; von der Freytagſchen Verlagsbuch⸗ handlung in Leipzig: Schulausgaben, 10 Bände.—
Allen Gebern ſagen wir im Namen der Schule verbindlichſten Dank.—
8. Mitteilungen: Die auswärtigen Schüler haben vor der Wahl oder dem Wechſel einer Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen.
Der Direktor hat das Recht und die Pflicht, gegen die Wahl oder die fernere Benutzung einer Wohnung Einſpruch zu erheben, wenn zu befürchten iſt, daß ein Pflege- oder Koſthaus auf den Schüler einen nach⸗ teiligen Einfluß ausübe(§ 7 der Schulordnung.)—
Die häusliche Arbeitszeit iſt durch Verfügung Großh. Miniſteriums vom 23. Februar 1893 in folgender Weiſe beſtimmt: Bei den Schülern der VI und V darf die Fertigung der häuslichen Arbeiten höchſtens eine Stunde den Schultag in Anſpruch nehmen, bei IV und Ulb zwei Stunden, bei llla und Ilb zwei und eine halbe Stunde, bei Ila, Ib, la drei Stunden.
Sollten gelegentlich erheblichere Überſchreitungen dieſer Arbeitszeit vorkommen, ſo bitten wir die Eltern oder deren Stellvertreter um mündliche oder ſchriftliche Nachricht davon, um in Gemeinſchaft mit den Klaſſen⸗ führern ſolchen Übelſtänden abhelfen zu können.—
Geſuche um Befreiungen von der Zahlung des Schulgeldes ſind bis zum 1. Mai mit den vorſchrifts⸗ mäßigen Anlagen ſchriftlich bei uns einzureichen.—
Eltern, die Auskunft über die Fortſchritte ihrer Söhne zu erhalten wünſchen, erſuchen wir, ihren Beſuch wenigſtens einen Tag vorher bei uns anzumelden.—


