Jahrgang 
1901
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Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gyumnaſium.

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden am Samſtag den 13. April von 9 12 Uhr morgens im Schulgebäude entgegengenommen. Die Aufnahmeprüfung findet am Montag den 15. April von 9 Uhr vormittags an ſtatt. Außer dem Geburtsſchein und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impfſchein vorzulegen. 3 Zur Aufnahme in die Sexta iſt erforderlich: 1) daß die betreffenden Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben; 2) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift einigermaßen geläufig ſchreiben und leſen können; 3) daß ſie einige Sicherheit in der Rechtſchreibung und Kenntnis der vier Grundrechnungsarten beſitzen. Der Unterricht beginnt Dienstag den 16. April vormittags 8 Uhr.

Großzherzogliche Direktion des Gymnaſiums. Dr. mohr.

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