Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gyumnaſium.
Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden am Samſtag den 13. April von 9— 12 Uhr morgens im Schulgebäude entgegengenommen. Die Aufnahmeprüfung findet am Montag den 15. April von 9 Uhr vormittags an ſtatt. Außer dem Geburtsſchein und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impfſchein vorzulegen. 3 Zur Aufnahme in die Sexta iſt erforderlich: 1) daß die betreffenden Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben; 2) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift einigermaßen geläufig ſchreiben und leſen können; 3) daß ſie einige Sicherheit in der Rechtſchreibung und Kenntnis der vier Grundrechnungsarten beſitzen. Der Unterricht beginnt Dienstag den 16. April vormittags 8 Uhr.
Großzherzogliche Direktion des Gymnaſiums. Dr. mohr.
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