— 13—
V. DHeſffentliche Prüfung.
Die öffentliche Prüfung wird — Samſtag, den 10. April,
in folgender Weiſe abgehalten:
8— 8 ½ VI u. V, Latein, Hoffmann. 8 ½— 9 VI u. V, Naturgeſchichte Fink. 9— 9 ½ IV, Latein, Stöpler. 9 ½— 10 IV, Franzöſiſch, Jäger. 10— 10 ½ IIIb, Latein, Geiſt. 10 ½— 11 IIlb u. IIIa Religion, Kölſch. 11— 11 ½ Illa, Mathematik, Walter.
Die Turnprüfung findet Freitag den 9. April, Nachmittags von 2 ½ Uhr an, in der Turn⸗ halle ſtatt.
— 1ö—
VI. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium.
Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden Montag, den 3. Mai, von Morgens 8 Uhr an, in dem Conferenzzimmer entgegengenommen. Außer dem Geburtsſchein und dem Abgangszeugniß der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impfſchein über die erſte bezw. zweite Impfung, vorzulegen. Die Aufnahmeprüfungen finden Dienſtag, den 4. Mai, von Morgens 8 Uhr an, ſtatt. Zur Aufnahme in die Sexta iſt erforderlich: 1.) daß die betr. Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben; 2.) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig ſchreiben und leſen können; 3.) daß ſie ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung und Kenntniß der vier Grundrechnungsarten beſitzen. Mittwoch, den 5. Mai, Vormittags 7 Uhr, beginnt der Unterricht.
Büdingen, den 31. März 1886.
Großherzogliche Direction des Gymnaſiums. Dr. L. Wittmann.


